ICS2-System – Neuestes Update

23. Februar 2023

Was ist ICS2? - Einfuhrzollsystem der Europäischen Union

Derzeit müssen grenzüberschreitende Sendungen mit Seeschiffen oder Flugzeugen, die aus Drittländern in die EU gelangen sollen, bereits eine ICS-Meldung vorlegen, die vor dem Abflug aus dem Drittland in das Land der ersten Anlaufstelle in der Europäischen Union übermittelt wird.

Die EU hat das neue ICS2-System schrittweise eingeführt, das mit den PLACI-Datenanforderungen (Pre Loading Advance Cargo Information) der WCO übereinstimmt und das aktuelle ICS-System ersetzt. Abgesehen von der Anforderung, zusätzliche Daten einzureichen, besteht eine wesentliche Änderung darin, dass die Einreichung über ein einziges Fenster erfolgt, was bedeutet, dass ein Wirtschaftsbeteiligter nicht mehr Mehrfachzugangslizenzen für jedes EU-Land besitzen muss, für das er Waren bestimmt hat.

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ICS2-System - Kernpunkte

Die Implementierung für allgemeine Luftfracht wird ab dem 1. März 2023 schrittweise eingeführt
Die Konformität für den Straßen-, Schienen- und Seetransport beginnt am 1. März 2024 
Verantwortlich bzw. meldepflichtig ist der Betreiber des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels, d.h.:

  • Fahrerbegleitetes Straßenfahrzeug – das Transportunternehmen
  • Unbegleiteter Anhänger oder eine andere Ladeeinheit, die auf eine Fähre geladen wird – der Fährbetreiber
  • Luft- oder Seetransportunternehmen

Die summarische Eingangsanmeldung kann stattdessen von einer der folgenden Stellen abgegeben werden;

  • Der Spediteur, Importeur oder Empfänger oder jede andere Person, in deren Namen der Beförderer handelt; oder
  • Jede Person, die in der Lage ist, die Waren zu stellen oder bei der Eingangszollstelle in die EU vorzustellen

Die Meldepflicht entfällt nur in folgenden Fällen:

  • Die beförderten Waren werden nur durch die Hoheitsgewässer oder den Luftraum des EU-Gebiets geführt; oder
  • wenn dies durch die Art der Waren oder des Verkehrs hinreichend gerechtfertigt ist; oder
  • wie in internationalen Abkommen festgelegt.

ICS2-Implementierungszeitplan

VERÖFFENTLICHUNG 1 – 15. MÄRZ 2021
o Air Express – Nur Vorladung
o Postal Air – Nur Vorladen

VERÖFFENTLICHUNG 2 – 1. MÄRZ 2023
o Allgemeine Luftfracht
o Air Express – Voll
o Luftpost – voll

Die Bereitstellung erfolgt schrittweise wie folgt:

Ab dem 1. März 2023 – Fluggesellschaften müssen nur noch auf Master Airwaybill-Ebene einreichen
Ab dem 1. Juli 2023 – Spediteure und Logistikdienstleister müssen den Hausluftfrachtbrief auf der niedrigsten Ebene einreichen.
Ende Oktober 2023 – EU-Behörden beginnen mit der Durchsetzung

VERÖFFENTLICHUNG 3 – 1. MÄRZ 2024
o Seefracht
o Straßenfracht
o Schienengüterverkehr

Neue Datenanforderungen

  • Parteien der Lieferkette – Spediteur, Versender, Empfänger (mit EORI-Nummern) und alle anderen Einheiten der Lieferkette
  • Angaben zur Ware – HS-Code(s), Beschreibung, Gewicht, Packstücke, dg-Informationen
  • Standortinformationen – Annahme, Laden, Entladen, Lieferpunkt, Routendetails
  • Grenzüberschreitendes Transportmittel – Art, Identität, Abfahrts- und Ankunftsdatum und -zeit, Transportkosten
  • Belege

Nichteinhaltung

Wenn Anmeldungen entweder nicht korrekt oder mit ungenauen oder falschen Informationen eingereicht werden, werden die zuständigen EU-Behörden gegen den Beförderer vorgehen

  • Geldstrafen
  • Sanktionen gegen den Spediteur
  • Fracht an der Grenze angehalten oder Ladeauftrag nicht erteilt
  • Eine zollfreie Abfertigung wird nicht gewährt
  • Waren, die zusätzlichen Kontrollen unterzogen werden, wie z. B. körperlichen Untersuchungen, Dokumentenprüfung

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