7. November 2022

Lkw-Transport in der Europäischen Union - Update

European Trucking Update – Mobilitätspaket

Bitte beachten Sie die unten stehenden Aktualisierungen der EU-Transportvorschriften.

Lenkzeiten und Fahrtenschreiberregeln

Seit dem 2. Februar 2022 ist es Pflicht, das Land, in das Sie einreisen, beim Grenzübertritt in Ihren Fahrtenschreiber einzutragen. Ziel dieser Verordnung ist es, die Kabotage kontrollierbarer zu machen. Neuere Tachographen zeichnen Grenzübertritte automatisch auf, es lohnt sich aber zu prüfen, ob Sie die Änderungen manuell vornehmen müssen.

Ab dem 31. Dezember 2024 müssen Fahrer einen Nachweis über die geleisteten Fahrerstunden (Arbeits-, Lenk-, Bereitschafts- und Ruhezeiten) für den Tag und die letzten 56 Tage führen. Dadurch sollen die Kontrolle und die Qualität der wöchentlichen Ruhezeiten verbessert werden.
Ab 2026 müssen auch Fahrzeuge über 2.5 Tonnen Fahrtenschreiber haben und die Lenkzeitregelung einhalten. Damit sollen Wettbewerbsprobleme durch Lieferwagen mit Schlafkabinen vermieden werden. Es wird auch die Verkehrssicherheit erhöhen.
Ab dem 21. August 2023 müssen alle neuen Nutzfahrzeuge über 3.5 Tonnen über einen intelligenten Fahrtenschreiber der nächsten Generation (Version 2) verfügen. Dazu gehören neue Fahrtenschreiberkarten.

In die EU entsandte ausländische Fahrer

Alle Arbeitnehmer in der EU haben unabhängig vom Land das Recht auf dieselben Arbeitsbedingungen. Die Regeln für den grenzüberschreitenden Güterverkehr und die Kabotage sind für alle gleich, um einen fairen Wettbewerb und gleiche Bezahlung zu gewährleisten

Marktzugang – zusätzliche Kabotageregeln

Ab dem 21. Februar 2022 muss nach Erschöpfung des Kabotage-Arbeitsaufkommens eine Bedenkzeit von vier Tagen eingehalten werden.
Um illegale Kabotage zu verhindern. Fahrer und Fahrzeuge müssen spätestens innerhalb von acht Wochen nach Verlassen dieses Mitgliedstaats zu einem der Einsatzzentren in diesem Mitgliedstaat zurückgebracht werden.

Änderung der EU-Verordnung 561/2006

Ab dem 21. Mai 2022 müssen grenzüberschreitende Güterkraftfahrzeuge über 2.5 Tonnen nun die beruflichen Zugangsvoraussetzungen einhalten.

Der Link zur IRU-Seite, auf der diese Änderungen detailliert beschrieben werden, ist zu finden hier

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