23. Dezember 2020

Was der 1. Januar 2021 für Makler und ihre Importeure bedeutet

Was der 1. Januar 2021 für Makler und ihre Importeure bedeutet

Während das Gesetz über konsolidierte Mittel von 2021 einige Vorteile für Zollagenten beinhaltete, wurden die Erneuerung des Gesetzes über das allgemeine Präferenzsystem (APS), die Ausweitung der 301-Zolltarifausschlüsse in China und das Gesetz über sonstige Tarife nicht berücksichtigt. Diese Ausschlüsse werden sich auf die Zollagenten auswirken, wie sie die Importe ihrer Kunden zu Beginn des Jahres verarbeiten und abwickeln.

APS: Ab dem 1. Januar 2021 müssen Zollagenten von ihren Importeuren Zölle für Waren erheben und zahlen, die von ungefähr 120 bestimmten begünstigten Ländern und Gebieten zollfrei behandelt werden konnten. Vom Zoll- und Grenzschutz werden Anweisungen erteilt, die den Importeuren über ihre Makler empfehlen, APS-fähige Einträge mit einem speziellen Indikator zu kennzeichnen, jedoch die Zahlung des normalen Zollsatzes für Handelsbeziehungen (Spalte 1) bis zur Erneuerung des Programms zu verlangen. Es wird erwartet, dass der Kongress nach seiner Erneuerung eine Sprache für die Erneuerung bereitstellt, um rückwirkende automatische Rückerstattungen durch CBP zu ermöglichen.

§ 301 China-Tarifausschlüsse: Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 laufen Hunderte von Zollausschlüssen nach § 301 China aus, wonach die Importeure über ihre Makler den Handelsabhilfetarif von 25% oder 7.5% für ihre Einfuhren aus China zahlen müssen. Derzeit gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Kongress und die eingehende Verwaltung diese Ausschlüsse verlängern oder die Verlängerung der Ausschlüsse rückwirkend vornehmen werden. Es wird erwartet, dass die neue Verwaltung das Ausschlussverfahren nach § 301 insgesamt erneut prüfen wird.

Sonstige Tarifrechnung (MTB): Alle gemäß HTS 9902 festgestellten vorübergehenden Zollsperrungen laufen voraussichtlich am 1. Januar 2021 aus, sodass die Importeure über ihre Makler den normalen Zollsatz für Handelsbeziehungen (Spalte 1) zahlen müssen. Wenn sich die Historie wiederholt, wird das MTB wahrscheinlich keine rückwirkende Bestimmung enthalten. Es wird erwartet, dass das MTB erst ab dem Zeitpunkt anwendbar ist, an dem der Kongress die Rechnung verabschiedet. Während die National Customs Brokers and Forwarders Association (NCBFAA) weiterhin zuversichtlich ist, dass das MTB im ersten oder zweiten Quartal 2021 verabschiedet wird, wird auch darauf hingewiesen, dass das MTB von 2018 erst im dritten Quartal verabschiedet wurde.

Bis alle oben genannten Punkte erfüllt sind, verlassen sich die Importeure darauf, dass ihre Zollagenten die erforderlichen Zölle erheben und an den Zoll zahlen.

Bitte wenden Sie sich an Crane Trade Services, wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben.  

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