9. Juni 2026

Aktualisierungen der Zölle gemäß Abschnitt 232 im Juni 2026: Erweiterte Erleichterungen und neue Compliance-Anforderungen

Aktualisierung der Handelsempfehlungen

Aktualisierung des Zollrahmens gemäß Abschnitt 232 (Aluminium, Stahl, Kupfer) vom April 2026 

Stand: Juni 4, 2026 
Datum des Inkrafttretens: 8. Juni 2026 
 

Executive-Update 

Am 1. Juni 2026 erließ das Weiße Haus eine Folgeproklamation zur Änderung der Das gemäß Abschnitt 232 eingerichtete Zollregime vom 2. April 2026 Diese Aktualisierung beinhaltet gezielte Anpassungen des Anwendungsbereichs der Zölle, der Anspruchsberechtigung auf die Zölle und der Anforderungen an den US-Inhalt, wobei die zugrunde liegende Zollstruktur beibehalten wird. 

Wichtigste Verbesserungen, die im Juni 2026 eingeführt wurden 

Die Juni-Updates Die 15%-Zollkategorie soll auf weitere Industrieanlagen ausgeweitet, der Anwendungsbereich für Folgeprodukte erweitert, die Schwelle für den US-Inhalt von 95% auf 85% gesenkt und die Behandlung von Partnerländern präzisiert werden. 

Anhangsstruktur und Literaturverzeichnis 

Die Anwendbarkeit der Zölle gemäß Abschnitt 232 wird durch die HTS-Klassifizierung und die entsprechende Zuordnung zum Anhang bestimmt: 

  • Anhang IA (50% Zollsatz): Umfasst primäre Metallwaren (z. B. Rohstahl, Aluminium, Kupferprodukte)  
  • Anhang IB (25% Zoll): Umfasst Folgeprodukte mit erheblichem Metallgehalt  

  • Anhang IC (modifizierte Behandlung): Bietet eine spezielle Abwicklung für bestimmte Folgeprodukte  

  • Anhang II (ausgenommene Produkte): Entfernt Produkte explizit aus dem Anwendungsbereich von Abschnitt 232.  

  • Anhang III (vorübergehende Entlastung von 15 %): Identifiziert Waren, die bis 2027 für eine reduzierte Zollbehandlung in Frage kommen.  

  • Anhang IV (Definitionen und Regeln): Legt fest, wie Metallgehalt und Umfang berechnet werden 

Referenzanhangsdokument: 
https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2026/04/ANNEXES-I-A-I-B-II-III-IV.pdf 

Bedeutung der HTS-Klassifizierung und der Annex-Ausrichtung 

Nach dem geltenden Rahmen des Abschnitts 232 ist die Zolltarifklassifizierung direkt ausschlaggebend für die Zollpflicht. Produkte müssen anhand der HTS-Unterposition dem richtigen Anhang zugeordnet werden, und selbst geringfügige Unterschiede in der Klassifizierung können zu erheblich unterschiedlichen Zollsätzen führen. 
 
Die Zollsätze (50 %, 25 % oder 15 %) richten sich nach der Zuordnung zu Anhang IV, nicht nach der Produktverwendung. Anhang IV führt Schwellenwerte für den Metallgehalt ein und verpflichtet Importeure, die Einreihung mit Stücklisten, Metallgewicht und Ursprungsdaten zu belegen. 
 
Das Zusammenspiel der Anhänge IB, IC und III birgt sowohl Risiken als auch Chancen, insbesondere wenn Produkte für eine reduzierte Behandlung in Frage kommen. Eine fehlerhafte Einstufung oder unzureichende Dokumentation kann zu falsch angewendeten Zöllen und potenziellen Risiken durch den US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) führen. 

CBP-Implementierungsleitfaden (CSMS #68855869) 

Die Richtlinien des US-Zoll- und Grenzschutzes (CBP) bestätigen, dass die Zölle gemäß Abschnitt 232 auf den gesamten Einfuhrwert erhoben werden und dass die Klassifizierung gemäß Anhang die Anforderungen an die Einfuhranmeldung regelt. Importeure müssen eine korrekte HTS-Klassifizierung, die korrekte Meldung gemäß Kapitel 99 sowie die ordnungsgemäße Dokumentation des Metallgehalts und der Herkunft sicherstellen. 

Fazit 

Die Aktualisierungen vom Juni 2026 präzisieren den Rahmen vom April durch eine Ausweitung gezielter Erleichterungen bei gleichzeitiger Beibehaltung der Schutzzölle. Die Bedeutung einer korrekten Klassifizierung, Dokumentation und Planung hat deutlich zugenommen. 

Disclaimer

Diese Information dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen können sich ändern, und Unternehmen sollten vor dem Ergreifen von professionellen Beratern beraten werden. 

Wie Handelsberatung unterstützen kann 

Trade Consulting bietet gezielte Unterstützung, um Unternehmen bei der Bewältigung der komplexen Regelungen gemäß Abschnitt 232 zu helfen und gleichzeitig Möglichkeiten zur Reduzierung der Zollbelastung aufzuzeigen. Zu den Dienstleistungen gehören die HTS-Klassifizierung und die Zuordnung zu Anhängen, die Prüfung der Berechtigung für eine zollermäßigte Behandlung, die Analyse des US-Anteils und der Beschaffungsstrategie sowie die Modellierung der Zollbelastung. Trade Consulting unterstützt außerdem die Erstellung der erforderlichen Dokumentation, einschließlich der Validierung von Stücklisten und des Nachweises des Metallgehalts, um die Einhaltung der CBP-Vorschriften und die Verteidigung gegen Audits zu erleichtern.  Kontaktieren Sie unser Handelsservice-Team um Ihr Risiko zu bewerten und Möglichkeiten zur Tarifoptimierung zu identifizieren. 

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