25. Oktober 2022

Einleitung von Antidumping- und Ausgleichszolluntersuchungen: Bestimmte Güterschienenkupplungen und Teile davon aus China und Mexiko

Bestimmte Güterschienenkupplungen und Teile davon aus China und Mexiko

Am 18. Oktober 2022 leitete das Handelsministerium seine Ermittlungen zu einem geringeren als dem beizulegenden Zeitwert und Ausgleichszöllen zu „Bestimmten Güterschienenkupplungen und Teilen davon aus der Volksrepublik China“ ein. Diesen Untersuchungen wurden die folgenden Fallnummern zugeordnet: A-570-145 und C-570-146 (China) A-201-857 (Mexiko). 

Der von diesen Untersuchungen abgedeckte Warenumfang lautet wie folgt:

Der Umfang dieser Untersuchungen umfasst bestimmte Kupplungen für Güterwagen (auch als „Passungen“ oder „Baugruppen“ bezeichnet) und Teile davon. Kupplungen für Güterwagen bestehen aus zwei Hauptteilen, nämlich Achsschenkeln und Kupplungskörpern, können aber auch andere Teile enthalten (z. B. Kupplungsschlösser, Verriegelungshebebaugruppen, Achsschenkelstifte, Achsschenkelwerfer und Rotoren). Die von den Untersuchungen abgedeckten Kupplungsteile umfassen: (1) E-Kupplungskörper, (2) E/F-Kupplungskörper, (3) F-Kupplungskörper, (4) E-Kupplungen und (5) F-Kupplungen, je nach Satz von der Association of American Railroads (AAR). Die Güterschienen-Kupplungsteile (dh Achsschenkel und Kupplungskörper) werden bei separater Einfuhr in den Untersuchungsbereich einbezogen. Kupplungsschlösser, Schlosshebebaugruppen, Achsschenkelbolzen, Achsschenkelwerfer und Rotoren sind erfasste Waren, wenn sie in einer Baugruppe importiert werden, fallen jedoch nicht unter den Geltungsbereich, wenn sie separat importiert werden. 

Kupplungen und Teile von betroffenen Güterwagen sind im Anwendungsbereich enthalten, ob fertig oder unfertig, ob einzeln oder mit anderen betroffenen oder nicht betroffenen Teilen importiert, ob zusammengebaut oder nicht zusammengebaut, ob montiert oder nicht montiert, oder wenn sie mit nicht betroffenen Waren, wie anderen nicht betroffenen Teilen, verbunden sind ein fertiger Triebwagen. Die Endbearbeitung umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Lichtbogenwaschen, Schweißen, Schleifen, Kugelstrahlen, Wärmebehandlung, maschinelle Bearbeitung und Montage verschiedener Teile. Wenn eine betroffene Kupplung oder betroffene Teile an oder an anderen nicht betroffenen Waren, wie z.

Die fertigen Produkte, die Gegenstand dieser Untersuchungen sind, erfüllen oder übertreffen die AAR-Spezifikationen von M-211, „Foundry and Product Approval Requirements for the Manufacture of Couplers, Coupler Yokes, Knuckles, Follower Blocks, and Coupler Parts“ und/oder AAR M -215 „Kupplungssysteme“ oder andere gleichwertige nationale oder internationale Normen (einschließlich aller Überarbeitungen der Norm(en)).

Das Ursprungsland für betroffene Kupplungen und Teile davon, ob vollständig montiert, unfertig oder fertig oder an einem Triebwagen befestigt, ist das Land, in dem die betroffenen Kupplungsteile gegossen oder geschmiedet wurden. Die betroffene Ware umfasst Kupplungsteile wie oben definiert, die weiterverarbeitet oder weiter zusammengebaut wurden, einschließlich der Kupplungsteile, die in Drittländern an einem Triebwagen befestigt sind. Die Weiterverarbeitung umfasst unter anderem Lichtbogenwaschen, Schweißen, Schleifen, Kugelstrahlen, Wärmebehandlung, Lackieren, Beschichten, Grundieren, maschinelle Bearbeitung und Montage verschiedener Teile. Das Einbeziehen, Anbringen, Verbinden oder Zusammenbauen von nicht betroffenen Teilen mit betroffenen Teilen oder Kupplungen entweder im Herstellungsland des in den Geltungsbereich fallenden Produkts oder in einem Drittland entfernt die betroffenen Teile oder Kupplungen nicht aus dem Geltungsbereich.

Die Kupplungen, die Gegenstand dieser Untersuchungen sind, sind derzeit in der statistischen Meldenummer 8607.30.1000 des Harmonisierten Tarifverzeichnisses der Vereinigten Staaten (HTSUS) klassifizierbar. Unfertige Waren können auch unter der statistischen HTSUS-Berichtsnummer 7326.90.8688 eingegeben werden. Betreffende Waren, die an fertigen Eisenbahnwaggons angebracht sind, können auch unter den statistischen HTSUS-Berichtsnummern 8606.10.0000, 8606.30.0000, 8606.91.0000, 8606.92.0000, 8606.99.0130, 8606.99.0160 oder unter der Unterposition 9803.00.5000 eingeführt werden, wenn sie als Instrument importiert werden Internationaler Verkehr. Betroffene Waren können auch unter der statistischen HTSUS-Berichtsnummer 7325.99.5000 importiert werden. Diese HTSUS-Unterüberschriften werden nur zu Zwecken der Benutzerfreundlichkeit und des Zolls bereitgestellt; die schriftliche Beschreibung des Umfangs dieser Untersuchungen ist maßgeblich.

Voraussetzungen für die Abgabe von Stellungnahmen zum Untersuchungsumfang:  

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle drei unten aufgeführten Anforderungen erfüllen.

Frist für die Abgabe von Kommentaren:

Der Handel sieht eine Frist für interessierte Parteien vor, um Fragen zur Produktabdeckung (Geltungsbereich) zu äußern, wie in den Einleitungsmitteilungen angekündigt. Wenn Scope-Kommentare Sachinformationen enthalten (siehe 19 CFR 351.102(b)(21)), sollten alle diese Sachinformationen auf öffentliche Informationen beschränkt sein. Commerce fordert, dass alle diese Kommentare bis 5:00 Uhr Eastern Time (ET) am 7. November 2022 eingereicht werden, was 20 Kalendertage nach dem Unterzeichnungsdatum dieser Mitteilung ist. Alle Gegenkommentare, die Sachinformationen enthalten können, müssen bis 5:00 Uhr ET am 17. November 2022 eingereicht werden, was 10 Kalendertage nach der Frist für die ersten Kommentare ist. Commerce fordert, dass alle sachlichen Informationen, die die Parteien für den Umfang der Ermittlungen als relevant erachten, während dieses Zeitraums eingereicht werden. Wenn eine Partei jedoch später feststellt, dass zusätzliche sachliche Informationen in Bezug auf den Umfang der Untersuchungen relevant sein könnten, kann die Partei Commerce kontaktieren und um Erlaubnis bitten, die zusätzlichen Informationen zu übermitteln.  Alle diese Kommentare müssen in den Aufzeichnungen jeder der oben genannten gleichzeitigen AD- und CVD-Untersuchungen abgelegt werden.

Erforderliche Eingabe des Aussehens:

Parteien, die an diesem Segment teilnehmen und in die Liste des öffentlichen Dienstes aufgenommen werden möchten, müssen ein Erscheinen einreichen. Abschnitt 351.103(d)(1) der Handelsvorschriften besagt, dass „mit Ausnahme eines Antragstellers, der einen Antrag in einer Untersuchung einreicht, um in die öffentlich-rechtliche Liste für ein bestimmtes Segment aufgenommen zu werden, jede interessierte Partei eine Erklärung einreichen muss. ” Das Erscheinen muss getrennt von allen anderen Dokumenten eingereicht werden (mit Ausnahme eines Antrags auf APO-Zugang). Beachten Sie, dass das Erscheinenschreiben angeben muss, wie die Partei als interessierte Partei qualifiziert ist (z. B. ein Exporteur, Hersteller, Importeur der betreffenden Waren) und eine Kontaktstelle einschließlich Adresse, Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse enthalten muss. Wenn Sie ein E-Filer-Konto für das Antidumping and Countervailing Duty Centralized Electronic Service System (ACCESS) von Enforcement and Compliance haben, können Sie Ihren Auftritt auch eingeben, indem Sie sich anmelden ACCESS und klicken Sie auf „Eintrag des Aussehens verwalten“ und dann auf „Neuen Eintrag des Aussehens erstellen“. Alle Übermittlungen an Commerce müssen elektronisch unter Verwendung von ACCESS eingereicht werden. Ein elektronisch eingereichtes Dokument muss bis zum Fälligkeitstermin, in der Regel 5:XNUMX Uhr, erfolgreich und vollständig eingegangen sein.  

Zu Ihrer Bequemlichkeit stellt Commerce die folgenden Ressourcen online zur Verfügung, um Sie bei der Einhaltung dieser elektronischen Einreichungsverfahren zu unterstützen:

Erforderliche Zertifizierungen

Bitte beachten Sie, dass Zertifizierungsanforderungen für Unternehmens-/Regierungsbeamte sowie deren Vertreter gelten. In allen Segmenten von Antidumpingzoll- oder Ausgleichszollverfahren müssen Parteien, die Tatsacheninformationen vorlegen, 19 CFR 351.303(g) bezüglich der Anforderung einhalten, die Vorlage von Tatsacheninformationen zu bestätigen.


Kritische Umstände für Antidumping- und Ausgleichszölle verstehen

Kritische Umstände sind eine Bestimmung sowohl im Antidumping- als auch im Ausgleichszollgesetz (AD/CVD), die die begrenzte rückwirkende Erhebung von Zöllen zulässt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Importeure sollten sich darüber im Klaren sein, dass Einträge betroffener Waren, die nach Einleitung einer AD/CVD-Untersuchung vorgenommen wurden, rückwirkend AD/CVD unterliegen können.  
Das Auffinden kritischer Umstände ist ein wichtiges Instrument für den Handel und die US International Trade Commission (ITC), um mögliche Importschübe in der frühen Phase einer AD/CVD-Untersuchung auszugleichen. Der Petent in einer AD/CVD-Untersuchung kann kritische Umstände während einer Untersuchung bis zu 21 Tage vor dem Datum der endgültigen Entscheidung von Commerce geltend machen. Wenn Commerce feststellt, dass kritische Umstände vorliegen, ist es gesetzlich befugt, die rückwirkende Aussetzung der Liquidation und die Buchung einer Barhinterlegung für Einträge anzuordnen, die vor der Veröffentlichung einer vorläufigen und/oder endgültigen AD/CVD-Bestimmung vorgenommen wurden. 

Die Berechtigung von Commerce zur rückwirkenden Aussetzung von Einträgen für AD/CVD ist auf Einträge beschränkt, die am oder nach dem späteren der folgenden Werte vorgenommen wurden: (1) 90 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens, an dem die Aussetzung der Liquidation erstmals angeordnet wurde, oder (2) dem Datum, an dem die Feststellung erfolgte zur Einleitung der Untersuchung wird im Bundesregister veröffentlicht. In beiden Fällen sind AD/CVD-Barkautionen für Einträge fällig, die kritischen Umständen unterliegen.

Wenn nach einer vorläufigen Feststellung durch Commerce, dass kritische Umstände vorliegen, sowohl Commerce als auch die ITC zu einer endgültigen positiven Feststellung des Dumpings oder der Subventionierung gelangen, aber eine der beiden Behörden eine negative endgültige Feststellung der kritischen Umstände trifft, wird Commerce die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP ), um die Sperrung der während des 90-tägigen Zeitraums kritischer Umstände vorgenommenen Einsendungen aufzuheben und Bareinzahlungen für diese Einsendungen zu erstatten. In diesem Stadium des AD/CVD-Falls sind keine Zinsen auf Rückerstattungen von Bareinlagen zu zahlen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie:

AD/CVD Operations, Enforcement and Compliance, US Department of Commerce, 1401 Constitution Avenue NW, Washington, DC 20230: Zachary Shaykin unter (202) 482-2638 (Antidumping Duty Investigation from China); Jon Hall-Eastman und Samuel Brummitt unter (202) 482-1468 und (202) 482-7851 (Antidumping Duty Investigation from Mexico); Terre Keaton Stefanova unter (202) 482-1280 (Countervailing Duty Investigation from China). 

Entscheidungen im Zusammenhang mit diesen Verfahren, die von Commerce und der ITC herausgegeben werden, werden im Federal Register veröffentlicht. Die Parteien können auch das öffentliche AD/CVD von Commerce einsehen 

Anweisungen an CBP in ACE und „ADD CVD Search“ an https://aceservices.cbp.dhs.gov/adcvdweb.

Bei Fragen zur Durchsetzung von AD/CVD durch CBP siehe Priority Trade Issue: Antidumping- und Ausgleichszölle | US-Zoll- und Grenzschutz (cbp.gov)

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.

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