2. Juni 2021

CSSS 48380692 Nachteil: Änderung der AP Continuous Bonding Policy

Der Zoll hat das CSMS 48380692 herausgegeben, um die Handelsgemeinschaft über eine Änderung der Bonding-Politik im Zusammenhang mit einer beschleunigten Rückzahlungszahlung (AP) zu informieren.

Ihre aktuelle Richtlinie, die seit dem 24. Februar 2018 in Kraft ist, besagt, dass Antragsteller, die eine kontinuierliche Anleihe mit dem Aktivitätscode „1A“ verwenden möchten, um AP zu sichern, verpflichtet sind, eine kontinuierliche Anleihe mit einem Datum des Inkrafttretens am oder vor dem Anspruchsdatum zu verwenden. Wenn das Gültigkeitsdatum einer fortlaufenden Anleihe nach dem Anspruchsdatum liegt, muss eine ausreichende und gültige 1A-Einzelgeschäftsanleihe verwendet werden.
 
CBP aktualisiert diese Richtlinie und die ACE-Programmierung, damit AP durch eine ausreichende und gültige kontinuierliche 1A-Anleihe abgesichert werden kann, vorausgesetzt, das Inkrafttreten der Anleihe liegt am oder vor dem AP-Anforderungsdatum.

Die Änderungen in der ACE-Programmierung sollen innerhalb von zehn Wochen abgeschlossen sein. Bis dahin wird die derzeitige Politik, eine Einzeltransaktionsanleihe zu verlangen, fortgesetzt, wenn die fortlaufende 1A-Anleihe nach dem Anspruchsdatum liegt.


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