23. März 2023

Quotenvolumen für Rohrohrzucker bewerten

USTR gibt Neuzuweisung des ungenutzten WTO-Zollkontingentvolumens für das Geschäftsjahr 2023 für Rohrohrzucker bekannt

Am 13. März 2023 gab das Büro des US-Handelsbeauftragten die Neuzuweisung der ungenutzten länderspezifischen Quotenzuteilungen im Rahmen der Zollkontingente (TRQs) für importierten Rohrohrzucker für das Geschäftsjahr (FY) 2023 (1. Oktober 2022) bekannt bis 30. September 2023).

Zollkontingente erlauben es Ländern, bestimmte Mengen eines Produkts zu einem relativ niedrigen Zoll in die Vereinigten Staaten zu exportieren, aber alle Importe des Produkts, die einen vorher festgelegten Schwellenwert überschreiten, einem höheren Zoll zu unterwerfen.

Am 11. Juli 2022 gab das Landwirtschaftsministerium (USDA) die Festlegung der Quotenmenge für Rohrohrzucker für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Die Quotenmenge für das TRQ auf Rohrohrzucker für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 1,117,195 Tonnen Rohzucker Wert (MTRV).

Am 21. Juli 2022 gab USTR die länderspezifische Zuteilung der Quotenmenge des WTO-Zollkontingents für das Geschäftsjahr 2023 für importierten rohen Rohrzucker bekannt. Auf der Grundlage von Konsultationen mit Quoteninhabern hat USTR beschlossen, 224,240 MTRV der ursprünglichen TRQ-Menge aus den Ländern neu zuzuweisen, die erklärt haben, dass sie nicht beabsichtigen, ihre für das GJ 2023 zugeteilten Rohrohrzuckermengen zu erfüllen. USTR weist die 224,240 MTRV den folgenden Ländern in den unten angegebenen Beträgen zu:

Land & GJ 2023 Nicht verwendete Umverteilung von Rohzucker (MTRV)

Argentinien​​​​

 12,682
Australien    24,479
Barbados    500
Belize        3,244
Bolivien      2,360
Brasilien        42,765
Kolumbien    7,078
Costa Rica    4,424
Dominikanische Republik  40,000
Ecuador    3,244
El Salvador    7,668
Eswatini (Swasiland)  4,719
Fidschi        2,654
Guatemala  14,157
Guyana    3,539
Honduras    2,949
India      2,360
Malawi  2,949
Mauritius  3,539
Mosambik    3,834
Panama  8,553
Peru        12,092
Süd Afrika    6,783
Thailand    4,129
Simbabwe    3,539

Die Zuteilung des WTO-Zollkontingents für Rohrohrzucker an Länder, die Nettoimporteure von Zucker sind, ist vom Erhalt der entsprechenden Ursprungsnachweise abhängig. Bescheinigungen für die Quotenberechtigung müssen Einfuhren aus allen Ländern beiliegen, für die eine Zuteilung vorgesehen ist.

Umrechnungsfaktor: 1 Tonne = 1.10231125 Short Tons.

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