31. Oktober 2022
In Übereinstimmung mit der Präsidialproklamation 9693 gemäß Abschnitt 201 des Handelsgesetzes von 1974 wurde am 2022. Februar 7 das Quotenjahr 2022 eröffnet, das ein Zollkontingent (TRQ) für große Haushaltswaschmaschinen und abgedeckte Teile vorsieht.
In Übereinstimmung mit der Proklamation 9979 des Präsidenten vom 23. Januar 2022: Mengenmäßige Beschränkungen gelten für die Einfuhr von großen Haushaltswaschmaschinen unter den HTS-Unterpositionen 8450.11.00 und 8450.20.00 und sind vierteljährlich begrenzt.
In Übereinstimmung mit der Proklamation 10133 des Präsidenten vom 14. Januar 2021 werden die Handelsschutzmaßnahmen für große Waschmaschinen für Wohngebäude und abgedeckte Teile bis zum 7. Februar 2023 verlängert, und für die zusätzlichen Jahre werden Kontingentgrenzen und Zollsätze festgelegt.
Bitte beachten Sie die Quotenbulletin QB 22-505 Große Waschmaschinen und abgedeckte Teile für Privathaushalte 2022, die Zollsätze und Mengenschwellen für den 8. Februar 2022 bis 7. Februar 2023 behandelt.
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