1. August 2022

Stahl- und Aluminiumimporte unterliegen allgemeinen Ausnahmen

§ 232 Mahnung

Nur zur Erinnerung: Wenn Sie für Einfuhren aus Ländern, die § 232 Zöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte unterliegen, einen Stahl- oder Aluminiumimport unter einer HTS-Klassifikation gemäß § 232 General Approved Exclusions (GAEs) einreichen, melden Sie bitte die zutreffende Kapitel 72, 73 oder 76 HTS-Klassifizierung. Reichen Sie den Abschnitt 232 Kapitel 99 nicht für die Pflichten des Abschnitts 232 ein.

Für Importe aus Ländern, die Quoten gemäß Abschnitt 232 unterliegen, konsultieren Sie das Quotenbulletin für das jeweilige Land für die GAE-Anmeldung.

Das US-Gesetz schreibt vor, dass Tarife nach Abschnitt 301 nach einem Zeitraum von vier Jahren enden, es sei denn, ein „Vertreter der inländischen Industrie, die von diesen Tarifen profitiert“, stellt einen schriftlichen Antrag auf Fortführung. Innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des Vierjahreszeitraums muss der USTR die Mitglieder der heimischen Industrie über die Beendigung informieren und nach Erhalt eines Antrags auf Fortsetzung eine Überprüfung durchführen, um ihre Fortsetzung zu prüfen.

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.

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