1. Dezember 2020
Artikel 50 wurde am 29. März 2017 ausgelöst. Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen, hält sich jedoch weiterhin an die Regeln, Vorschriften und Vorteile der EU, die mit der Vollmitgliedschaft während der Übergangszeit verbunden sind, die am 2300. Dezember um 31 Uhr GMT abläuft 2020. Die Möglichkeit, diesen Zeitraum zu verlängern, ist bereits verstrichen, und das Parlament des Vereinigten Königreichs hat ein Gesetz verabschiedet, das weitere Verlängerungen tatsächlich verbietet.
Bewegungen zwischen Großbritannien und der EU werden ab dem 1. Januar 2021 kontrolliert. Daher unterliegt eine Bewegung Zoll-, Sicherheits- und Sicherheitserklärungen. Exportkontrollen müssen berücksichtigt werden (z. B. Lizenzen für den doppelten Verwendungszweck, Lizenzen für Kulturgüter usw.). ).
Für pflanzliche und tierische Produkte ist eine Gesundheits- oder Pflanzengesundheitsbescheinigung erforderlich, die Holzverpackungsmaterial enthält, das jetzt den ISPM 15-Standards entsprechen muss.
Nordirland bleibt Teil der Zollunion und genießt weiterhin die Freizügigkeit in die Republik Irland, gleichzeitig aber auch die Freizügigkeit in das Vereinigte Königreich.
Wenn die Bewegung die Landbrücke Großbritanniens meidet, behalten die Waren den EU-Status. Wenn die Waren jedoch durch Großbritannien transportiert werden sollen, muss ein T2-Dokument (Customs Transit Bond, das den EU-Status behält) den Waren beiliegen, was die Zollabfertigung erleichtert die EU ohne Zollpflicht.
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