Kundenberatung: Verfahren zur Überprüfung von Flüssigkeiten 2024

27. Februar 2024

Wichtige Änderungen beim Screening von Flüssigkeiten Verfahren 2024

Das Navigieren im komplizierten Netz von Vorschriften und Prüfverfahren für den Versand von Flüssigkeiten in europäischen Ländern ist eine komplexe Aufgabe, die ein differenziertes Verständnis der einzigartigen Sicherheitsprotokolle jedes Landes erfordert. 

  • In IrlandEs gelten Beschränkungen für Röntgenuntersuchungen für Fässer mit mehr als 20–25 Litern und Beschränkungen für die Erkennung von Sprengstoffspuren (ETD) für Flüssigkeiten oder Pulver. Die irische Luftfahrtbehörde empfiehlt die strikte Einhaltung der Vorschriften.
  • Die Großbritannien Bei bekannten Versendern erfolgt eine Röntgen- oder Hundekontrolle, wodurch ein Behälterlimit von 210 ml festgelegt wird.
  • Belgien sieht Ausnahmen für bekannte Versender vor, abhängig von der Einhaltung von Sicherheitsprotokollen, während Sendungen mit unbekannten Versendern Beschränkungen hinsichtlich Sprengstofferkennungsgeräten für geschlossene Container unterliegen.
  • Deutschland hat das Sonderkontrollverfahren schon lange abgelehnt und die Niederlande warten auf offizielle Erklärungen mit möglichen Änderungen.
  • Daher werden Fässer und Container häufig zur Kontrolle nach Frankreich transportiert. Diese Praxis beruht auf der Fähigkeit, dort Sicherheit zu suchen, wenn die Fracht in verschiedenen europäischen Ländern nicht ausreichend gesichert werden kann. 

Um sich in dieser vielfältigen Regulierungslandschaft erfolgreich zurechtzufinden, sind sorgfältige Überlegungen und die strikte Einhaltung der spezifischen Überprüfungsmaßnahmen jedes beteiligten Landes erforderlich. 

Ab dem 1. April 2024 wird es auch in Frankreich wichtige Änderungen und Einschränkungen für das Screening geben

Die Beschränkung gilt für alle Sendungen, die in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Volumen von mehr als 25 Litern verpackt sind, wie zum Beispiel Fässer, Dosen und Kanister (z. B. auch in Pulverform). Diese Waren dürfen in Frankreich nur dann mit dem REST-Verfahren gesichert werden, wenn sie von einem Unternehmen stammen, das einen vorgegebenen Fragebogen ausgefüllt und an die französische Zivilluftfahrtbehörde (DGAC, Abteilung DSAC) gesendet hat. 

Innerhalb der Behörde (DGAC) ist das Directorate of Civil Aviation Security (DSAC) für diese Anerkennung verantwortlich. 

Was bedeutet das konkret? 

Jeder Einsender muss seine Bewerbung und den Fragebogen per E-Mail an folgende Adresse senden: dsac-surete-fret-bf@aviation-civile.gouv.fr mindestens 30 Tage vor der Anwendung des REST-Verfahrens in Frankreich!

Die französische Behörde (DSAC) benachrichtigt dann den Antragsteller (Absender) innerhalb dieser 30 Tage (nach Eingang des Antrags). Die Benachrichtigung erfolgt in Form einer E-Mail. 

Sofern der Fragebogen vollständig ausgefüllt wurde und von der Behörde akzeptiert wird, werden in der Benachrichtigung das Datum der Genehmigung und die Kontaktperson des DSAC angegeben. Der Antragsteller sollte dann eine Kopie dieser Autorisierung an alle seine Dienstleister (Carrier etc.) senden, damit das REST-Verfahren überhaupt genutzt werden kann. 

Für den Leistungszeitraum vom 01.04.2024 bis 30.09.2024 bitten wir Ihre Kunden, uns die „Autorisierung durch das DSAC“ zuzusenden. Jede Frachtdeklaration, die Flüssigkeiten in Containern mit mehr als 25 l pro Container enthält, muss in Frankreich gesichert werden. Wenn Sie Waren bei uns zur Sicherheit anmelden, ohne über eine DSAC-Genehmigung zu verfügen, kann es sein, dass die Fracht ungesichert bleibt. Als Crane Worldwide Logistics haften wir nicht für (finanzielle) Schäden, die aus fehlenden Genehmigungen seitens des Auftraggebers oder Versenders entstehen!

Weitere detaillierte Informationen zum Fragebogen und zur Anerkennung

F: Wer genau muss den Fragebogen ausfüllen? 
A: Der Fragebogen muss vom Absender ausgefüllt werden.

F: Gilt dies für jeden einzelnen Standort des Einlieferers (bei mehreren Standorten)? 
A: Es muss nicht für jeden Standort ein Fragebogen ausgefüllt werden, sondern es müssen alle Standorte des Versenders aufgeführt werden.

F: Wird es eine Liste geben, in der alle von der DGAC mittels Fragebogen anerkannten Versender aufgeführt sind, kann diese Liste online eingesehen werden?
A: Nach aktuellem Stand sollten Verlader ihre Spediteure selbst informieren.

Wie sieht die Genehmigung aus?

Es wird erwartet, dass der jeweilige Einlieferer in seiner Übergangsgenehmigung folgende Informationen erhält: 

  • DSAC bestätigt den Erhalt des Fragebogens vom [xxx], mit dem Sie die Fortsetzung des Versands von hermetisch verschlossenen Behältern wie Fässern, Dosen, Kanistern usw. mit mehr als 25 Litern auf dem Luftweg beantragen.
  • Das DSAC freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Antrag geprüft wurde. Sie sind daher berechtigt, diese Sendungen weiterhin auf dem Luftweg zu transportieren. Diese Genehmigung ist für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zum 30. September 2024 gültig. Nach diesem Zeitraum müssen alle Versender oder Kunden über den Status eines bekannten Versenders (KC) verfügen!

Was ist der Zweck davon?

Ziel dieser großen Änderungen des REST-Verfahrens ist, dass mehr Unternehmen als bekannte Versender zugelassen werden sollen/müssen und die sichere Lieferkette damit noch wichtiger wird. Die französischen Inspektionsanbieter arbeiten bereits am Genehmigungsverfahren für neue Inspektionsmethoden, genauere Informationen hierzu liegen jedoch leider noch nicht vor. Auch das REST-Verfahren wird derzeit einer intensiven Prüfung unterzogen. Die Folge könnte sein, dass dieses Verfahren ab 2025 nicht mehr als Kontrollmethode zur Verfügung steht.

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise

Wir empfehlen unseren Kunden dringend, beim Transport von Flüssigkeiten in Behältern mit mehr als 25 Litern pro Sendung umgehend Maßnahmen zu ergreifen, da die neue Verordnung, die am 1. Oktober 2024 in Kraft tritt, vorschreibt, dass nur bekannte Versender (KC) solche Waren versenden dürfen. Um eine unterbrechungsfreie Kommunikation zu gewährleisten Luftfracht Um Dienstleistungen für diese Artikel zu erbringen, ist es für Kunden zwingend erforderlich, den Registrierungsprozess einzuleiten und so schnell wie möglich eine Zertifizierung als bekannter Versender bei allen relevanten Lieferanten, Werken und Vertriebszentren zu erhalten.

Eine Verzögerung bei der Einhaltung kann dazu führen Unfähigkeit zu versenden Diese mit Flüssigkeit gefüllten Behälter werden per Luftfracht verschickt, was die Dringlichkeit unterstreicht, dass sich Kunden proaktiv am Zertifizierungsprozess beteiligen müssen!
 

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