27. April 2022
Gemäß CSMS Nr. 51720841 werden ab dem 29. Juni 2022 für Anträge auf Aluminiumimportlizenzen beide Felder „Land der größten Schmelze“ und „Land der zweitgrößten Schmelze“ benötigt. Der Handel hat das Gebiet für das Land der Schmelze als das Land definiert, in dem das größte Volumen an neuem Aluminiummetall aus Aluminiumoxid (raffiniertes Aluminiumoxid_ durch das elektrolytische Hall-Heroult-Verfahren) hergestellt wird. Es gab eine Nachfrist von einem Jahr bis zum 28. Juni 2022 Lizenzanträge, die am oder nach dem 29. Juni 2022 eingereicht werden, dürfen für diese Felder nicht mehr die Neuheitsschonfrist „unbekannt“ angeben.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.trade.gov/updates-aluminum-import-licensing
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