13. März 2026

USTR leitet weitreichende Untersuchungen gemäß Abschnitt 301 ein, die 60 Volkswirtschaften betreffen.

Handelshinweis: Aktualisierung zu „America First“

Untersuchungen gemäß Abschnitt 301 auf 60 Volkswirtschaften ausgeweitet

März 2026
 

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Am 12. März 2026 leitete das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) Untersuchungen gemäß Abschnitt 301 in 60 Volkswirtschaften ein, um zu prüfen, ob ausländische Regierungen die Einfuhr von Waren, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, wirksam verboten haben. Die Untersuchungen umfassen nahezu alle wichtigen Handelspartner der USA, die über 99 % der gesamten US-Importe repräsentieren, und stellen eine deutliche Ausweitung der US-Handelskontrollmaßnahmen dar.

Was wir wissen

Die Untersuchungen erfolgen gemäß Abschnitt 301(b) des US-Handelsgesetzes von 1974. Dieser ermächtigt die Vereinigten Staaten, Zölle oder andere handelspolitische Maßnahmen ohne weitere Zustimmung des Kongresses zu verhängen, wenn unlautere oder diskriminierende Handelspraktiken nachgewiesen werden. Diese Entwicklung spiegelt einen umfassenderen Politikwechsel hin zu Abschnitt 301 als dauerhaftem Durchsetzungsinstrument wider, insbesondere nach jüngsten Gerichtsurteilen, die den Einsatz von Zöllen auf Grundlage anderer gesetzlicher Befugnisse eingeschränkt haben.

Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat zwei separate Untersuchungen gemäß Abschnitt 301 eingeleitet. Die am 12. März 2026 angekündigten Untersuchungen zu Zwangsarbeit betreffen 60 Volkswirtschaften, während eine separate, einen Tag zuvor eingeleitete Untersuchung gemäß Abschnitt 301 strukturelle Überkapazitäten im verarbeitenden Gewerbe in 16 Volkswirtschaften untersucht. Mehrere Länder – darunter China, die Europäische Union, Indien, Japan, Mexiko und Vietnam – sind Gegenstand beider Untersuchungen, was die Wahrscheinlichkeit künftiger Handelsmaßnahmen mit Auswirkungen auf diese Märkte erhöht.

Zum jetzigen Zeitpunkt wurden weder Zölle noch Zollerhöhungen oder produktspezifische Maßnahmen angekündigt, und es ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die aktuellen Zollsätze oder die US-Zollverfahren. Die Einleitung dieser Untersuchungen schafft jedoch einen klaren rechtlichen Weg für künftige Zölle oder Einfuhrbeschränkungen, die möglicherweise beschleunigt werden können, sobald das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) die Konsultationen abgeschlossen, öffentliche Stellungnahmen entgegengenommen und Anhörungen durchgeführt hat.

Was das für Importeure bedeutet

Obwohl die kurzfristigen Auswirkungen auf den operativen Betrieb begrenzt sind, erhöhen diese Untersuchungen das politische und zollrechtliche Risiko für globale Lieferketten erheblich. Unternehmen mit Bezug zu den untersuchten Volkswirtschaften in den Bereichen Beschaffung, Produktion oder Zulieferung sollten mit einer verstärkten Überprüfung ihrer Lieferkettenpraktiken rechnen und sich auf mögliche Handelsmaßnahmen im Laufe des Jahres 2026 vorbereiten.

Das Büro des USTR hat mitgeteilt, dass dieser Prozess sich weiterentwickeln wird. Zusätzliche Leitlinien, Ergebnisse und mögliche Handelsmaßnahmen werden erwartet, sobald neue Entwicklungen bekannt werden. Weitere Aktualisierungen werden im Zuge der laufenden Untersuchungen veröffentlicht.

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