Kanada erhebt einen 25%igen Aufschlag auf Stahlerzeugnisse
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Kanada hat das offizielle Finanzministerium veröffentlicht. Liste der „Stahlderivate“-Produkte Dies unterliegt einem Zuschlag von 25 %, der am 26. Dezember 2025 in Kraft tritt.
Der Zuschlag gilt für den vollen Wert der aufgeführten Stahlerzeugnisse, wobei der Anwendungsbereich durch die Zolltarifnummer und nicht durch die Beschreibung definiert wird.
Der Zoll gilt nicht für Waren, die bereits unter andere Zuschlagsverordnungen fallen, bestimmte Artikel des Kapitels 98, spezifische befristete Ausnahmen für die Automobil-/Luft- und Raumfahrtindustrie bis zum 1. Juli 2026, Windkraftanlagen der Klasse 7308.20.00 westlich der Grenze zwischen Ontario und Manitoba sowie Waren, die sich am Tag des Inkrafttretens der Zölle im Transit nach Kanada befinden.
Erlassanträge können im Einzelfall geprüft werden, wenn eine Beschaffung im Inland nicht möglich ist oder die Auswirkungen schwerwiegend sein könnten. Die Verwaltungshinweise hierzu erfolgen über die Zollmitteilungen der CBSA.
Kanada verfolgt bei seinen Zöllen auf Stahl und Aluminium eine Politik der Nicht-Kombinierbarkeit. Für ein bestimmtes Gut kann nur eine dieser Maßnahmen angewendet werden, und zwar in folgender Rangfolge:
Zölle auf Stahleinfuhren über den festgelegten Zollkontingenten für Nicht-USMCA-Länder
Entweder: a) Zölle auf US-amerikanische Stahl- und Aluminiumprodukte; b) Zölle auf chinesische Stahl- und Aluminiumprodukte; oder c) Zölle auf Importe aus Nicht-US-Ländern, die in China geschmolzenen und gegossenen Stahl oder in China geschmolzenes und gegossenes Aluminium enthalten.
Zölle auf Stahlerzeugnisse aus allen Ländern (gültig ab 26. Dezember 2025)