9. Januar 2026
Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) wird alle Rückerstattungen elektronisch über das Automated Clearing House (ACH) abwickeln. Dadurch wird die Verwendung von Papierschecks des Finanzministeriums weitgehend überflüssig, vorbehaltlich weniger Ausnahmen aufgrund von Genehmigungsauflagen.
Mit Wirkung vom 6. Februar 2026 und veröffentlicht am 2. Januar 2026, änderte die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) die Verordnung, um elektronische Rückerstattungen vorzuschreiben und die Zahlungspraktiken der CBP an die bundesstaatlichen Anforderungen für elektronische Geldtransfers anzupassen. Diese Anforderung ist in den Richtlinien der CBP dargelegt. Vorläufige endgültige Regelung zu elektronischen Rückerstattungen, veröffentlicht in der Federal Register am 2. Januar 2026, mit dem die CBP-Vorschriften geändert werden, um elektronische Rückerstattungen vorzuschreiben und die Zahlungspraktiken der CBP an die Anforderungen des Bundes für elektronische Geldtransfers anzupassen.
Zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Regelung hat CBP die Funktionalität des ACE Secure Data Portals erweitert. Wie bereits angekündigt wurde CSMS-Nr. 67270895CBP hat ein automatisiertes System eingeführt. ACH-Rückerstattungsautorisierung Das Tool automatisierte die Anwendung des ACE-Portal-Importeurkontos, die für den Zugriff auf die ACH-Rückerstattungsregistrierung erforderlich ist. Importeure und andere Parteien, die nach dem 5. Februar 2026 von CBP ausgestellte Rückerstattungen erhalten könnten, sollten Folgendes überprüfen: Referenzblatt zur Anmeldung für die elektronische Rückerstattung und führen Sie alle erforderlichen ACH-Einrichtungen im Voraus durch, um Verzögerungen bei der Rückerstattung zu vermeiden.
Die vorläufige endgültige Regelung präzisiert auch die Abwicklung von Rückerstattungen, wenn ein Importeur einen Dritten – beispielsweise einen zugelassenen Zollagenten oder Anwalt – mit dem Empfang von Rückerstattungen in seinem Namen beauftragt hat. Rückerstattungen an solche Bevollmächtigten erfolgen ebenfalls elektronisch, sofern der Bevollmächtigte ordnungsgemäß für das ACH-Zahlungssystem über ACE registriert ist. Importeure sollten sowohl ihre eigene ACH-Registrierung als auch den Registrierungsstatus aller benannten Drittempfänger überprüfen, um den unterbrechungsfreien Empfang von CBP-Rückerstattungen nach der Abschaffung der Papierschecks sicherzustellen.
Im Rahmen des Antrags auf ACH-Rückerstattung müssen alle Antragsteller ein US-Bankkonto verwenden und die entsprechenden Kontoinformationen angeben. Sobald ein Antrag auf ACH-Rückerstattung erfolgreich im ACE-Portal eingereicht und genehmigt wurde, werden alle zukünftigen Rückerstattungen elektronisch auf das angegebene US-Bankkonto überwiesen ( dhentweder das US-Bankkonto des Importeurs oder das US-Bankkonto des benannten Dritten).
Die Umstellung auf elektronische Rückerstattungen bietet sowohl der Öffentlichkeit als auch dem US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) zahlreiche Vorteile. Elektronische Zahlungen sind wesentlich schneller und deutlich günstiger als Scheckzahlungen. Elektronische Rückerstattungen werden innerhalb von ein bis zwei Werktagen auf dem angegebenen Bankkonto des Empfängers gutgeschrieben, im Vergleich zu drei oder mehr Tagen bei einem per Post versandten Scheck des US-Finanzministeriums. Elektronische Zahlungen sind zudem sicherer als Papierschecks und weisen seltener Probleme nach der Zahlung auf, wie beispielsweise Reklamationen wegen fehlender oder falsch zugestellter Zahlungen oder Scheckbetrug.
Am Januar 6, 2026Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) hat über ihren Cargo Systems Messaging Service (CSMS) ein Bulletin veröffentlicht, in dem sie eine Reihe von Telefonkonferenzen ankündigt, um die Handelsgemeinschaft auf die obligatorische Umstellung auf die elektronische Auszahlung von Rückerstattungen über das Automated Clearing House (ACH) vorzubereiten. Laut CSMS-Bulletin finden die Telefonkonferenzen an folgenden Terminen statt:
Das CSMS-Bulletin enthält Links zur Teilnahme an den einzelnen Telefonkonferenzen. Das CSMS-Bulletin finden Sie hier. HIER KLICKEN.
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