24. Juni 2026

Neue CAPE-Funktionen ermöglichen eine frühere Rückerstattungsbearbeitung für Einträge, die im Rahmen der Abstimmung als fehlerhaft gekennzeichnet wurden.

Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) hat aktualisierte Richtlinien veröffentlicht, die die Funktionen des CAPE-Tools (Consolidated Administration and Processing of Entries) innerhalb der automatisierten Handelsplattform (ACE) erweitern. Ab dem 29. Juni 2026 können Importeure bestimmte, zur Abstimmung markierte Einfuhren über CAPE einreichen – auch wenn die Abstimmungsanmeldung noch nicht erfolgt ist. Dies bietet mehr Flexibilität bei der Beantragung von Erstattungen für Zölle, die gemäß dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhoben wurden. 

Hintergrund

CAPE wurde am 20. April 2026 eingeführt, um die Bearbeitung von IEEPA-Zollerstattungen zu vereinfachen. Dieses neueste Update stellt eine wesentliche Verbesserung der ursprünglichen Funktionalität dar, da es die Teilnahme für Einträge ermöglicht, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Lebenszyklus des Eintrags zur Abstimmung markiert wurden. 

Wichtige regulatorische Entwicklungen

CBP erlaubt ab sofort die Einreichung von CAPE-Erklärungen für die Einfuhrarten 01, 02 und 06, die zur Abstimmung gekennzeichnet sind, auch dann, wenn die Abstimmungsanmeldung (Art 09) noch nicht eingereicht wurde. Diese Funktion gilt nur für noch nicht abgewickelte Einfuhren und solche, deren Abwicklung innerhalb der nächsten 80 Tage ansteht. 

Betriebliche Auswirkungen

Das aktualisierte CAPE-Verfahren ermöglicht die Entfernung der IEEPA-Abgaben aus den zugrunde liegenden Buchungen vor der Einreichung der Abstimmungsanmeldung. Dadurch wird der Erstattungsprozess effektiv von den Abstimmungsberechnungen getrennt. Sobald eine Abstimmungsanmeldung eingereicht ist, behandelt CBP die zugehörigen CAPE-Erklärungen als ordnungsgemäß eingereicht und akzeptiert. 

Einschränkungen und Einschränkungen

Anmeldungen, für die bereits eine Abgleichanmeldung eingereicht wurde, werden in dieser Phase nicht berücksichtigt. Importeure, deren Abgleichfristen bald ablaufen, sollten die Einreichung von Abgleichanmeldungen priorisieren, um Compliance-Risiken zu vermeiden. Bereits abgeglichene Anmeldungen können in dieser Phase nicht für die CAPE-Bearbeitung berücksichtigt werden.

Strategische Überlegungen

Importeure sollten markierte Einfuhren prüfen, um die Berechtigung innerhalb des 80-Tage-Fensters festzustellen, den zeitlichen Abstand zwischen CAPE-Einreichungen und Abgleichsverpflichtungen zu bewerten und sich mit Maklern und Beratern abzustimmen, um die ordnungsgemäße Reihenfolge und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Nächste Schritte

Die Akteure im Handelssektor sollten ihre Markteintrittsportfolios umgehend überprüfen, um die Zulassungsvoraussetzungen zu ermitteln und sich auf den Stichtag 29. Juni 2026 vorzubereiten.

Disclaimer

Diese Information dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Importeure sollten sich von einem Rechtsberater oder Compliance-Experten beraten lassen, um die Anwendbarkeit auf ihre spezifischen Gegebenheiten zu prüfen. 

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