10. September 2021
Zoll- und Grenzschutz hat eine Bekanntmachung über die vorgeschlagene Regelung zur Änderung der Zollvorschriften veröffentlicht, um eine Weiterbildung für einzelne Inhaber einer Zollagentenlizenz zu verlangen und einen Rahmen für die Verwaltung dieser Anforderung zu schaffen.
Indem von einzelnen Maklern verlangt wird, über die Zoll- und internationale Handelsbranche informiert zu bleiben, würde der Vorschlag von CBP die Professionalität und Kompetenz innerhalb der Maklerbranche verbessern.
Die Hinweis zur vorgeschlagenen Regelsetzung (NPRM) schlägt vor, dass einzelne Makler mit begrenzten Ausnahmen mindestens 36 Weiterbildungspunkte pro Dreijahreszeitraum absolvieren müssen.
Für die vollständigen Details des NPRM verwenden Sie bitte den Link Hier
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