23. September 2024
Die Biden-Regierung hat ihre Absicht bekundet, die Verfügbarkeit zollfreier De-minimis-Importe von Waren mit geringem Wert unter der Zuständigkeit des US-Zoll- und Grenzschutzes (CBP) einzuschränken. Derzeit beträgt der zollfreie Wert 800 USD des gesamten zollpflichtigen Werts pro Importeur und Tag. Importe mit geringem Wert sind gemäß Abschnitt 321 des Zollgesetzes zollfrei erlaubt.
Nach Angaben der Verwaltung würden die regulatorischen Änderungen die Anwendung von Abschnitt 321 wie folgt einschränken:
Die Nutzung des Programms hat in den letzten Jahren insbesondere bei Online-Käufen von Konsumgütern wie Fast-Fashion-Kleidung dramatisch zugenommen. Heute werden laut EO CBP landesweit über 1 Milliarde zollfreie Waren eingeführt, und andere interessierte Bundesbehörden haben nur wenig Einblick in die Einzelheiten dieser Wareneingänge.
De-minimis-Importe werden zunehmend als Schwäche betrachtet, da sie Bedrohungen der nationalen Sicherheit darstellen, etwa durch die steigende Zahl von Todesfällen durch Fentanyl, kommerzielle Gefahren für die heimischen Textil- und Bekleidungshersteller und die Untergrabung der US-Handelspolitik, etwa durch die Umgehung zusätzlicher Zölle auf Konsumgüter aus China.
Mit der bevorstehenden Bekanntmachung eines vorgeschlagenen Regelwerks (NPRM) wird die De-minimis-Verfügbarkeit für alle Sendungen abgeschafft, die Produkte enthalten, auf die Zölle gemäß den Abschnitten 201 oder 301 des Handelsgesetzes von 1974 oder gemäß Abschnitt 232 des Handelsexpansionsgesetzes von 1962 erhoben werden.
So machen die zusätzlichen Zölle nach Abschnitt 301 auf Importe aus China heute erstaunliche 40 % der US-Importe aus, und davon sind 70 % Textil- und Bekleidungsimporte. Wenn diese Artikel von einzelnen Verbrauchern importiert werden und der zollpflichtige Wert weniger als 800 USD pro Tag beträgt, werden keine Zölle gezahlt – trotz der Tatsache, dass erhebliche Zölle gezahlt worden wären, wenn der Wert die Geringfügigkeitsgrenze überschritten hätte.
Die vorgeschlagenen Änderungen könnten erhebliche Auswirkungen auf eine Reihe von Lieferketten haben, insbesondere e-commerce Fulfillment-Einrichtungen. Diese Einrichtungen müssten den Zollstatus der von ihnen gehandhabten Waren bewerten, um festzustellen, ob sie für die Behandlung nach Abschnitt 321 in Frage kommen. Dies würde auch erhebliche Probleme bei der Zollwertermittlung mit sich bringen, da Waren, die aus anderen Ländern als ihrem Ursprungsland versandt werden, wahrscheinlich einer Bewertung zu den Einzelhandelspreisen unterliegen würden, die von US-Käufern gezahlt werden.
Bitte beachten Sie diese geplanten Änderungen und bereiten Sie Ihre Lieferketten auf den Import Ihrer Waren in die USA vor.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Crane Global Trade Compliance Team: globaltradecompliance@craneww.com
Lassen Sie einen unserer Kundenbetreuer eine Lösung entwickeln, die Ihren logistischen Anforderungen entspricht.
Großenbaumer Weg 8
40472 Düsseldorf
+1 888-870-2726