23. Februar 2021
Der Zoll- und Grenzschutz erließ am 290219. Juli 28 die Verwaltungsverordnung H2020. Mit dieser Entscheidung wird klargestellt, ob die Einfuhr nicht verkaufter Waren, die von einem gebietsfremden Importeur an einem Tag hergestellt und an eine US-Fulfillment-Einrichtung oder ein Lager gesendet wurden, gemäß Abschnitt für eine informelle zollfreie Einreise qualifiziert ist 321. Die Verwaltungsentscheidung trat am 28. Juli 2020 in Kraft und wurde im Online-Suchsystem für Zollentscheidungen (CROSS) veröffentlicht.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/e-commerce/administrative-ruling-FAQshttps://www.cbp.gov/document/guidance/administrative-ruling-related-domestic-warehouses-and-fulfillment-centers-one
Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu Einträgen in Abschnitt 321 behilflich sein. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.
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