27. Januar 2021

Erinnerung an die Einreichung von Nachteilen für § 301 und / oder § 201 Pflichten

Aktualisierung der Nachteile

Zur Erinnerung: Für alle Nachteilsbestimmungen, in denen die Pflichten gemäß Abschnitt 301 und / oder 201 geltend gemacht werden, muss der Anmelder sowohl die Kapitel 99- als auch die 1 - 97-HTS-Nummern sowie die Menge und den Wert für jede Werbebuchung in derselben Reihenfolge wie in der Liste angegeben angeben der ACE-zugrunde liegende Importeintrag.

Bei Fragen zu diesem Update wenden Sie sich bitte an:

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu Nachteilen behilflich sein. Für Unterstützung wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.

 

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