23. Februar 2026
Am 20. Februar 2026 erließ der Präsident eine Exekutivanordnung mit dem Titel „Beendigung bestimmter Zollmaßnahmen“, die die Erhebung zusätzlicher Wertzölle gemäß dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) beendet. Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) bestätigte über CSMS #67834313, dass die IEEPA-Zölle ab dem 24. Februar 2026 nicht mehr auf bestimmte Einfuhren erhoben werden.
Mit Wirkung vom 24. Februar 2026, 12:00 Uhr Eastern Time, entfallen die IEEPA-Zölle für Waren, die zum Verbrauch angemeldet oder aus dem Lager zum Verbrauch entnommen werden. Die Aufhebung betrifft Zölle, die auf Grundlage der folgenden Executive Orders, einschließlich ihrer Änderungen, erhoben wurden:
CBP wird die ACE-Programmierung aktualisieren, sodass die mit den IEEPA-Zöllen verbundenen HTSUS-Nummern ab dem 24. Februar 2026 inaktiv sind. Importeure sollten nicht damit rechnen, dass auf qualifizierte Einfuhren, die an oder nach diesem Datum eingereicht werden, IEEPA-Zölle erhoben werden.
Diese Maßnahme gilt nur für Pflichten, die gemäß IEEPA auferlegt werden. Pflichten, die gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 232 und Abschnitt 301 auferlegt werden, bleiben in Kraft, sofern sie nicht gesondert geändert werden.
In einer damit zusammenhängenden Entwicklung entschied das US-Gericht für Internationalen Handel (CIT) am 15. Dezember 2025, dass es befugt ist, die Neuberechnung und Rückerstattung der im Rahmen des IEEPA erhobenen Zölle anzuordnen, sollte der Oberste Gerichtshof diese Zölle letztendlich für rechtswidrig erklären. In dieser Entscheidung lehnte das CIT den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Aussetzung der Neuberechnung der betroffenen Einfuhren ab, da Importeure keinen irreparablen Schaden erleiden würden, weil die Rückerstattungen durch eine gerichtlich angeordnete Neuberechnung erfolgen könnten.
Das CIT hat außerdem betont, dass die Bestimmung der Regierung bezüglich der Wiederaufnahme des Verfahrens für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kläger in vergleichbarer Lage gilt.
Auch wenn noch keine formellen Richtlinien veröffentlicht wurden, sollten Importeure proaktive Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie schnell handeln können, falls Rückerstattungs- oder Korrekturverfahren nach der Einfuhr angekündigt werden.
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