16. Januar 2026

Kanadas Berichtspflichten in der Lieferkette: Bekämpfung von Zwangs- und Kinderarbeit

Meldepflichten für Zwangsarbeit in kanadischen Lieferketten 

Die Regierung von Kanada Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit in Lieferketten (das LieferkettengesetzDas Gesetz trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es soll die Transparenz erhöhen und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken fördern, indem es das Risiko von Zwangsarbeit und Kinderarbeit in globalen Lieferketten mit Verbindungen zum kanadischen Markt angeht. Bestimmte Unternehmen und staatliche Institutionen sind verpflichtet, dem Minister für öffentliche Sicherheit jährlich einen Bericht vorzulegen, in dem sie die im vorangegangenen Geschäftsjahr ergriffenen Maßnahmen zur Prävention und Verringerung des Risikos von Zwangsarbeit und Kinderarbeit in ihren Aktivitäten und Lieferketten beschreiben. 

Wer muss einen Bericht einreichen?

Ein Unternehmen muss einen Bericht einreichen, wenn es an einer kanadischen Börse notiert ist oder eine Niederlassung in Kanada hat, dort Geschäfte tätigt oder Vermögenswerte besitzt. und  erfüllt in mindestens einem der beiden letzten Geschäftsjahre mindestens zwei der folgenden Kriterien:

  • Vermögenswerte in Höhe von 20 Millionen Dollar oder mehr;
  • 40 Millionen Dollar oder mehr Umsatz; und 
  • Im Durchschnitt 250 oder mehr Mitarbeiter 

Organisationen, die diese Kriterien erfüllen, sind zur Meldung verpflichtet. nur wenn Sie produzieren Waren in Kanada oder anderswo, importieren Waren nach Kanada oder kontrollieren ein anderes Unternehmen, das Waren produziert oder importiert.

Berichtsanforderungen 

Berichte müssen eingereicht werden an Öffentliche Sicherheit Kanada bis zum 31. Mai und öffentlich zugänglich gemacht von:

Die übermittelten Informationen können von Public Safety Canada überprüft oder verifiziert werden.

Was bedeutet das für Sie?

  • Prüfen Sie, ob Ihre Organisation die Voraussetzungen für eine Berichtspflichtige Einheit nach dem Gesetz.
  • Überprüfung der internen Richtlinien, Verfahren und Risikokontrollen in der Lieferkette im Zusammenhang mit Zwangsarbeit und Kinderarbeit.
  • Seien Sie darauf vorbereitet, Informationen oder Unterlagen von Lieferanten – einschließlich Exporteuren nach Kanada, die keine kanadischen Unternehmen sind – anzufordern und zu sammeln, um Ihre Berichtspflichten und Sorgfaltspflichten zu erfüllen. 

 

Weitere Informationen finden Sie in den Handelshinweisen von Crane oder kontaktieren Sie das Crane Global Trade Compliance Team unter globaltradecompliance@craneww.com.

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