25. August 2020
Der Zoll- und Grenzschutz gab den Importeuren bis zum 25. September 2020 eine Nachfrist, um die Einhaltung sicherzustellen.
Der Zoll hat nun eine zusätzliche Nachfrist von 45 Tagen angekündigt 9. November 2020 den Importeuren ausreichend Zeit zu geben, um der Ausführungsverordnung nachzukommen.
Während dieser Zeit wurde den Kompetenzzentren und den Einreisehäfen mitgeteilt, dass sie keine Durchsetzungsmaßnahmen für das Herkunftsland Hongkong ergreifen sollen.
Die Anmelder müssen bei der Einreichung der Einträge weiterhin das Herkunftsland China angeben.
Die oben genannte Nachfrist hat keinen Einfluss auf die Festsetzung der Abgaben und deren Zahlung.
Kranhandelsdienstleistungen wird unsere Kunden mit Updates versorgen, sobald wir weitere Informationen zu diesem Thema erhalten.
Bitte wenden Sie sich an sie, wenn Sie Fragen zu dieser Änderung haben. CWTSConsulting@craneww.com
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