30. März 2026
Diese Empfehlung ergänzt unsere vorherige Mitteilungen bezüglich der Ungültigerklärung der auf dem IEEPA basierenden TarifeEs schafft Klarheit darüber, wie die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) betroffene Einfuhren je nach Liquidationsstatus behandelt und wie Rückerstattungen operativ abgewickelt werden.
Der US-Gerichtshof für Internationalen Handel hat die Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) angewiesen, alle betroffenen Einfuhren so zu behandeln, als ob die IEEPA-Zölle nie angewendet worden wären, unabhängig vom Liquidationsstatus.
CBP hat mitgeteilt, dass eine operative Korrektur einzelner Zollanmeldungen in großem Umfang nicht möglich ist. Daher nutzt CBP ein neues, auf ACE basierendes System namens CAPE (Consolidated Administration and Processing of Entries) zur Abwicklung von Zollabfertigungen, Neuberechnungen und Rückerstattungen.
Unabhängig davon, ob eine Einfuhranmeldung noch nicht abgerechnet, abgerechnet oder endgültig ist, muss die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) sie so behandeln, als ob die IEEPA-Zölle nie angewendet worden wären. Importeure müssen jedoch aktiv Anträge über CAPE einreichen, damit die CBP Korrekturen vornehmen und Rückerstattungen leisten kann.
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Unsere Experten für Handel und Zoll verfolgen die Richtlinien der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) aufmerksam und unterstützen Sie bei Einfuhrprüfungen, der Vorbereitung von Rückerstattungen und der Koordination mit Zollagenten im Zuge der Umsetzung. Kontaktieren Sie uns. Tarif-Reaktionseinheit mehr Informationen.
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