30. Oktober 2020
Ab Waren, die am oder nach dem 12. September 01, 1:2020 Uhr zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus dem Lager genommen werden, müssen die Importeure nicht mehr HTS 9903.85.21 für die Einfuhr von unlegierten ungeschliffenen Aluminiumartikeln deklarieren, die ein Produkt sind von Kanada wie in 7601.10 beschrieben. Waren, die vor dem 1. September 2020 eingegeben wurden, unterliegen jedoch weiterhin den zusätzlichen Zöllen gemäß 9903.85.21.
Crane Trade Services kann Ihnen beim Verständnis helfen, ob diese Ausschlüsse für Ihre Produkte gelten, und mögliche Möglichkeiten zur Zollminderung ermitteln. Für Unterstützung wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.
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