Juli 23, 2026
Die Generaldirektion für Zoll der Königlichen Omanischen Polizei (ROP) hat eine neue, obligatorische Palettierungspflicht für Importe in das Sultanat Oman eingeführt. Die Maßnahme wurde gemäß … eingeführt. Artikel 44 des Gemeinsamen Zollgesetzes des Golf-Kooperationsrats und soll die Effizienz der Güterabfertigung verbessern, die Zollabfertigungsprozesse beschleunigen und den Warenverkehr über die omanischen Einfuhrhäfen erleichtern.
Für Fracht, die über folgende Wege ankommt:
Alle relevanten Importwaren, die in Oman eintreffen, müssen vor dem Versand palettiert werden. Hierfür ist eine der folgenden Methoden erforderlich:
Ausnahmen gelten für Güter, die nicht vernünftigerweise palettiert werden können, wie zum Beispiel: Schüttgut, schwere Maschinen, Rohre, Spulen, Rollen, Steine, Flüssigkeiten und andere Güter, die vom omanischen Zoll als solche eingestuft werden.
Disclaimer
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die hierin enthaltenen Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Regierungsverlautbarungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Importeure sollten sich hinsichtlich der Anwendung dieser Entwicklungen auf ihre spezifischen Gegebenheiten von qualifizierten Rechtsberatern beraten lassen. Vorschriften, Gerichtsbeschlüsse und Verfahren können sich ändern; Unternehmen sollten daher zukünftige Entwicklungen sorgfältig verfolgen, bevor sie Maßnahmen ergreifen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften? Crane Worldwide Logistics kann helfen Prüfen Sie Ihre Importlieferungen nach Oman, bestätigen Sie die Palettierungsanforderungen und unterstützen Sie die Einhaltung der neuen Verordnung, um das Risiko von Zollverzögerungen, zusätzlichen Kosten oder der Ablehnung von Sendungen zu verringern.
Lassen Sie einen unserer Kundenbetreuer eine Lösung entwickeln, die Ihren logistischen Anforderungen entspricht.
1500 Rankin-Straße
Houston, TX 77073
+1 888-870-2726