23. März 2023
Am 13. März 2023 gab das Büro des US-Handelsbeauftragten die Neuzuweisung der ungenutzten länderspezifischen Quotenzuteilungen im Rahmen der Zollkontingente (TRQs) für importierten Rohrohrzucker für das Geschäftsjahr (FY) 2023 (1. Oktober 2022) bekannt bis 30. September 2023).
Zollkontingente erlauben es Ländern, bestimmte Mengen eines Produkts zu einem relativ niedrigen Zoll in die Vereinigten Staaten zu exportieren, aber alle Importe des Produkts, die einen vorher festgelegten Schwellenwert überschreiten, einem höheren Zoll zu unterwerfen.
Am 11. Juli 2022 gab das Landwirtschaftsministerium (USDA) die Festlegung der Quotenmenge für Rohrohrzucker für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Die Quotenmenge für das TRQ auf Rohrohrzucker für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 1,117,195 Tonnen Rohzucker Wert (MTRV).
Am 21. Juli 2022 gab USTR die länderspezifische Zuteilung der Quotenmenge des WTO-Zollkontingents für das Geschäftsjahr 2023 für importierten rohen Rohrzucker bekannt. Auf der Grundlage von Konsultationen mit Quoteninhabern hat USTR beschlossen, 224,240 MTRV der ursprünglichen TRQ-Menge aus den Ländern neu zuzuweisen, die erklärt haben, dass sie nicht beabsichtigen, ihre für das GJ 2023 zugeteilten Rohrohrzuckermengen zu erfüllen. USTR weist die 224,240 MTRV den folgenden Ländern in den unten angegebenen Beträgen zu:
Argentinien | 12,682 |
Australien | 24,479 |
Barbados | 500 |
Belize | 3,244 |
Bolivien | 2,360 |
Brasilien | 42,765 |
Kolumbien | 7,078 |
Costa Rica | 4,424 |
Dominikanische Republik | 40,000 |
Ecuador | 3,244 |
El Salvador | 7,668 |
Eswatini (Swasiland) | 4,719 |
Fidschi | 2,654 |
Guatemala | 14,157 |
Guyana | 3,539 |
Honduras | 2,949 |
Indien | 2,360 |
Malawi | 2,949 |
Mauritius | 3,539 |
Mosambik | 3,834 |
Panama | 8,553 |
Peru | 12,092 |
Süd Afrika | 6,783 |
Thailand | 4,129 |
Simbabwe | 3,539 |
Die Zuteilung des WTO-Zollkontingents für Rohrohrzucker an Länder, die Nettoimporteure von Zucker sind, ist vom Erhalt der entsprechenden Ursprungsnachweise abhängig. Bescheinigungen für die Quotenberechtigung müssen Einfuhren aus allen Ländern beiliegen, für die eine Zuteilung vorgesehen ist.
Umrechnungsfaktor: 1 Tonne = 1.10231125 Short Tons.
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