16. März 2023
Mit Wirkung vom 10. März 2023 müssen Importeure für Waren, die der Proklamation unterliegen, die folgenden HTS-Klassifizierungen melden:
Wenden Sie sich an die Trade Remedy Branch, um Anweisungen für Aluminium und Aluminiumderivate zu erhalten, bei denen es sich um Produkte Russlands handelt, die vor dem 10. März 2023 in eine Außenhandelszone mit privilegiertem Ausländerstatus zugelassen und am oder nach dem 10. März 2023 zum Verbrauch eingeführt wurden.
Melden Sie mit Wirkung vom 10. April 2023 für Waren, die der Proklamation unterliegen, die folgenden HTS-Klassifizierungen:
Wenden Sie sich an die Trade Remedy Branch, um Anweisungen für die Meldung von Artikeln aus Aluminium und Aluminiumderivaten zu erhalten, die Produkte aus Russland sind oder bei denen eine beliebige Menge an Primäraluminium verwendet wurde
bei der Herstellung der Artikel in Russland geschmolzen wird oder wenn die Artikel in Russland gegossen werden; und vor dem 10. April 2023 unter privilegiertem Ausländerstatus in eine Außenhandelszone zugelassen und am oder nach dem 10. April 2023 zum Verbrauch eingeführt werden.
Für solche Produkte, die für eine besondere Zollbehandlung im Rahmen eines der in der allgemeinen Anmerkung 3(c)(i) zum Zollverzeichnis aufgeführten Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme in Frage kommen, gilt der in den Positionen 9903.85.67 bis 9903.85.701 angegebene Zoll zusätzlich zu allen anderen unter der entsprechenden Tarifunterposition geltenden Sondersteuersätzen erhoben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten.
Waren, für die die Einfuhr gemäß einer Bestimmung des Kapitels 98 beansprucht wird und die den hierin vorgeschriebenen zusätzlichen Zöllen unterliegen, sind für und unterliegen den Bedingungen dieser Bestimmungen und anwendbaren CBP-Vorschriften, mit der Ausnahme, dass Zölle unter Unterposition 9802.00.60 veranlagt werden basierend auf dem vollen Wert der importierten Artikel.
In Bezug auf die zusätzlich erhobenen Aluminiumsteuern gemäß Abschnitt 232 ist keine Rückerstattung möglich.
Alle Einfuhren von Aluminiumartikeln oder abgeleiteten Aluminiumartikeln, die das Produkt Russlands sind, kommen nicht für allgemein genehmigte Ausnahmen in Betracht, wie in Ergänzung Nr. 3 zu Teil 705 von Titel 15 des Code of Federal Regulations dargelegt, wenn sie zum Verbrauch eingeführt oder zurückgezogen werden vom Lager für den Verbrauch am oder nach 12:01 Uhr Eastern Standard Time am 10. März 2023 und alle Importe von Aluminiumartikeln oder abgeleiteten Aluminiumartikeln, wenn eine beliebige Menge an Primäraluminium, die bei der Herstellung der Artikel verwendet wird, in Russland geschmolzen wird, oder Die Artikel, die in Russland gegossen werden, kommen nicht für allgemein genehmigte Ausnahmen gemäß Anhang Nr. 3 zu Teil 705 von Titel 15 des Code of Federal Regulations in Frage, wenn sie am oder nach dem 12 :01 Uhr Eastern Standard Time am 10. April 2023.
Jeder andere vom Handelsministerium gewährte Produktausschluss für Aluminium, der noch nicht abgelaufen ist, gilt gemäß den Änderungen, die durch die Proklamation 24 vom 2023. Februar 10522 vorgenommen wurden.
Gemäß einer Bestimmung von Kapitel 99, die unter Berücksichtigung der von bereitgestellten Informationen einen niedrigeren Zollsatz vorsehen oder eine zollfreie Behandlung vorsehen kann, ist für die in diesem Absatz aufgeführten Aluminiumerzeugnisse kein Anspruch auf Einfuhr oder Zollbefreiung oder -ermäßigung zulässig CBP, aber alle zusätzlichen Zölle, die in einer Bestimmung des Kapitels 99 des HTSUS vorgeschrieben sind, werden zusätzlich zu den Zöllen in den Positionen 9903.85.67 bis 9903.85.70 erhoben.
Betreffende Aluminium- und Aluminiumderivate kommen nicht für Kontingente oder Zollkontingente in Frage. Alle Lieferungen von Artikeln, die anderweitig unter eine Bestimmung fallen, die mengenmäßigen Beschränkungen unterliegt, und bei denen eine beliebige Menge an Primäraluminium, die bei der Herstellung des Artikels verwendet wird, in Russland geschmolzen oder die Artikel in Russland gegossen werden, müssen unter den Rubriken 9903.85.67 bis 9903.85.70 eingetragen werden.
Informationen und Kontakte im Zusammenhang mit den Eintragungsanforderungen gemäß Abschnitt 232 finden Sie auf der Website für Handelsbehelfe auf CBP.gov at https://www.cbp.gov/trade/remedies.
Fragen zu Quoten sind an die Abteilung Quoten und Landwirtschaft unter zu richten HQQuota@cbp.dhs.gov.
Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.
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