16. März 2023

Abschnitt 232 Zusätzliche Zölle auf russisches Aluminium

Zusätzliche Zölle auf russisches Aluminium – Abschnitt 232

Mit Wirkung vom 10. März 2023 müssen Importeure für Waren, die der Proklamation unterliegen, die folgenden HTS-Klassifizierungen melden:

  • 9903.85.67: „Aluminiumerzeugnisse, die aus Russland hergestellt werden, die vorstehenden unter den Bedingungen der Anmerkung 19(a)(vii)(A) ​​zu diesem Unterkapitel und vorgesehen in den in Anmerkung 19(b) aufgeführten Tarifpositionen oder Unterpositionen zu diesem Unterkapitel, mit Ausnahme von Ausschlüssen, die möglicherweise vom Handelsministerium festgelegt und bekannt gegeben werden.“
  • 9903.85.68: „Derivative Aluminiumartikel, die Produkte aus Russland sind, wenn solche abgeleiteten Artikel in den in Anmerkung 19(a)(iii) zu diesem Kapitel aufgeführten Überschriften oder Unterüberschriften vorgesehen sind, mit Ausnahme von Ausschlüssen, die von festgelegt und bekannt gegeben werden können das Wirtschaftsministerium“.

Wenden Sie sich an die Trade Remedy Branch, um Anweisungen für Aluminium und Aluminiumderivate zu erhalten, bei denen es sich um Produkte Russlands handelt, die vor dem 10. März 2023 in eine Außenhandelszone mit privilegiertem Ausländerstatus zugelassen und am oder nach dem 10. März 2023 zum Verbrauch eingeführt wurden.

Melden Sie mit Wirkung vom 10. April 2023 für Waren, die der Proklamation unterliegen, die folgenden HTS-Klassifizierungen:

  • 9903.85.67: „Aluminiumartikel, die das Produkt Russlands sind oder bei denen eine beliebige Menge an Primäraluminium, das zur Herstellung der Aluminiumartikel verwendet wird, in Russland geschmolzen wird, oder wenn die Aluminiumartikel in Russland gegossen werden, das Vorstehende unter den Bedingungen von Anmerkung 19(a)(vii)(A) ​​zu diesem Unterkapitel und die in den in Anmerkung 19(b) zu diesem Unterkapitel aufgezählten Tarifpositionen oder Unterpositionen vorgesehen sind, mit Ausnahme von Ausschlüssen, die vom Handelsministerium festgelegt und bekannt gegeben werden können
  • 9903.85.68: „Derivative Aluminiumartikel, die Produkte aus Russland sind oder bei denen eine beliebige Menge an Primäraluminium, das zur Herstellung der Aluminiumartikel verwendet wird, in Russland geschmolzen wird oder bei denen die Aluminiumartikel in Russland gegossen werden, wenn solche abgeleiteten Artikel bereitgestellt werden für in den in Anmerkung 19(a)(iii) zu diesem Kapitel aufgezählten Überschriften oder Unterüberschriften, mit Ausnahme von Ausschlüssen, die vom Handelsministerium bestimmt und bekannt gegeben werden“

Wenden Sie sich an die Trade Remedy Branch, um Anweisungen für die Meldung von Artikeln aus Aluminium und Aluminiumderivaten zu erhalten, die Produkte aus Russland sind oder bei denen eine beliebige Menge an Primäraluminium verwendet wurde 

bei der Herstellung der Artikel in Russland geschmolzen wird oder wenn die Artikel in Russland gegossen werden; und vor dem 10. April 2023 unter privilegiertem Ausländerstatus in eine Außenhandelszone zugelassen und am oder nach dem 10. April 2023 zum Verbrauch eingeführt werden.

Produkte, die im Rahmen von Freihandelsabkommen oder Präferenzprogrammen eingeführt wurden

Für solche Produkte, die für eine besondere Zollbehandlung im Rahmen eines der in der allgemeinen Anmerkung 3(c)(i) zum Zollverzeichnis aufgeführten Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme in Frage kommen, gilt der in den Positionen 9903.85.67 bis 9903.85.701 angegebene Zoll zusätzlich zu allen anderen unter der entsprechenden Tarifunterposition geltenden Sondersteuersätzen erhoben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten.

Produkte, die gemäß den Bestimmungen von Kapitel 98, HTSUS, eingetragen wurden

Waren, für die die Einfuhr gemäß einer Bestimmung des Kapitels 98 beansprucht wird und die den hierin vorgeschriebenen zusätzlichen Zöllen unterliegen, sind für und unterliegen den Bedingungen dieser Bestimmungen und anwendbaren CBP-Vorschriften, mit der Ausnahme, dass Zölle unter Unterposition 9802.00.60 veranlagt werden basierend auf dem vollen Wert der importierten Artikel.

Nachteil

In Bezug auf die zusätzlich erhobenen Aluminiumsteuern gemäß Abschnitt 232 ist keine Rückerstattung möglich.

Ausschlüsse

Alle Einfuhren von Aluminiumartikeln oder abgeleiteten Aluminiumartikeln, die das Produkt Russlands sind, kommen nicht für allgemein genehmigte Ausnahmen in Betracht, wie in Ergänzung Nr. 3 zu Teil 705 von Titel 15 des Code of Federal Regulations dargelegt, wenn sie zum Verbrauch eingeführt oder zurückgezogen werden vom Lager für den Verbrauch am oder nach 12:01 Uhr Eastern Standard Time am 10. März 2023 und alle Importe von Aluminiumartikeln oder abgeleiteten Aluminiumartikeln, wenn eine beliebige Menge an Primäraluminium, die bei der Herstellung der Artikel verwendet wird, in Russland geschmolzen wird, oder Die Artikel, die in Russland gegossen werden, kommen nicht für allgemein genehmigte Ausnahmen gemäß Anhang Nr. 3 zu Teil 705 von Titel 15 des Code of Federal Regulations in Frage, wenn sie am oder nach dem 12 :01 Uhr Eastern Standard Time am 10. April 2023.

Jeder andere vom Handelsministerium gewährte Produktausschluss für Aluminium, der noch nicht abgelaufen ist, gilt gemäß den Änderungen, die durch die Proklamation 24 vom 2023. Februar 10522 vorgenommen wurden.

Sonstige Rückstellungen

Gemäß einer Bestimmung von Kapitel 99, die unter Berücksichtigung der von bereitgestellten Informationen einen niedrigeren Zollsatz vorsehen oder eine zollfreie Behandlung vorsehen kann, ist für die in diesem Absatz aufgeführten Aluminiumerzeugnisse kein Anspruch auf Einfuhr oder Zollbefreiung oder -ermäßigung zulässig CBP, aber alle zusätzlichen Zölle, die in einer Bestimmung des Kapitels 99 des HTSUS vorgeschrieben sind, werden zusätzlich zu den Zöllen in den Positionen 9903.85.67 bis 9903.85.70 erhoben.

Betreffende Aluminium- und Aluminiumderivate kommen nicht für Kontingente oder Zollkontingente in Frage. Alle Lieferungen von Artikeln, die anderweitig unter eine Bestimmung fallen, die mengenmäßigen Beschränkungen unterliegt, und bei denen eine beliebige Menge an Primäraluminium, die bei der Herstellung des Artikels verwendet wird, in Russland geschmolzen oder die Artikel in Russland gegossen werden, müssen unter den Rubriken 9903.85.67 bis 9903.85.70 eingetragen werden.

Informationen und Kontakte im Zusammenhang mit den Eintragungsanforderungen gemäß Abschnitt 232 finden Sie auf der Website für Handelsbehelfe auf CBP.gov at https://www.cbp.gov/trade/remedies.
 
Fragen zu Quoten sind an die Abteilung Quoten und Landwirtschaft unter zu richten HQQuota@cbp.dhs.gov.

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.

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