18. Februar 2021

Importeure sollten Abschnitt 301 Liste 4A Maßnahmen für Zollrückerstattungen einreichen

US-Importeure von Produkten, die in China hergestellt wurden und für Waren, die unter Liste 301A fallen, dem Zoll gemäß Abschnitt 4 unterliegen, sollten erwägen, beim Court of International Trade (CIT) Klagen einzureichen, um die Erstattung der gezahlten Zölle gemäß Abschnitt 301 zu beantragen.

Diese Liste 4A-Klagen folgen zahlreichen bereits eingereichten Klagen, in denen behauptet wird, die USTR habe ihre Befugnisse bei der Bewertung der zusätzlichen Tarife überschritten.  
Liste 4A im Wert von 116 Milliarden US-Dollar enthält die folgenden Waren:

  •     Lebensmittel
  •     Schuhe, Bekleidung und Accessoires
  •     Stahl, Aluminium und andere Metalle
  •     Maschinen und Teile davon
  •     Verbraucherprodukte

§ 301 des Handelsgesetzes von 1974 erlaubte der USTR, die zusätzlichen Tarife als Vergeltungsmaßnahme für chinesische Währungsmanipulationen und Cyberdiebstahl zu bewerten.  

Das Gesetz verpflichtet die USTR, innerhalb von 12 Monaten nach der Untersuchung der USTR zu bestimmen, welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind. Die Liste 4A wurde von der USTR über den Zeitraum von 12 Monaten hinaus herausgegeben, und daher lag die Veröffentlichung der zusätzlichen Tarife außerhalb der Grenzen des Gesetzes.  

Die Anmeldefrist für Fälle, die in Liste 4A aufgenommen werden sollen, ist 20. August 2021. Importeure können auch weiterhin Klagen gegen Liste 3 einreichen, obwohl offen ist, ob die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist.  

Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.

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