29. Oktober 2020

Solarzellen und -paneele aktualisieren die einstweilige Verfügung

Der US-amerikanische Gerichtshof für internationalen Handel (CIT) hat eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der Zoll und Grenzschutz daran gehindert werden, die Proklamation 10101 des Präsidenten in Bezug auf bifaziale Sonnenkollektoren oder bifaziale Module durchzusetzen oder wirksam zu machen. In Übereinstimmung mit der einstweiligen Verfügung wird CBP den Widerruf des Ausschlusses von bifazialen Solarmodulen von der Schutzmaßnahme gemäß Abschnitt 201 nicht durchsetzen.

Am 23. Januar 2018 gab der Präsident eine Proklamation heraus, in der die Schutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 201 des Handelsgesetzes von 1974 für einen Zeitraum von vier Jahren für Solarzellen und -paneele behandelt wurden.

Am 10. Oktober 2020 gab der Präsident eine weitere Proklamation heraus und hat zwei Änderungen an der Aktion gemäß Abschnitt 201 in Bezug auf Solarzellen und -module vorgenommen. Der erste ist der Zollsatz für den Schutzzoll für Solarzellen (nur über dem Kontingent), und die Module für das vierte Jahr des Schutzes werden mit Wirkung zum 15. Oktober 18 von 25 Prozent auf 2020 Prozent angepasst. Die zweite Änderung ist der Ausschluss von Bifacial Solarmodule aus § 201 Tarifen werden widerrufen. Die Anpassung des Zollsatzes wird für Importe oder Lagerentnahmen zum Verbrauch am oder nach dem 12. Februar 01, 7:2021 Uhr wirksam.

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesen Änderungen behilflich sein. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.

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