2. Juni 2026
Am 1. Juni 2026 veröffentlichte das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) eine förmliche Feststellung gemäß Abschnitt 301 des Handelsgesetzes von 1974. Darin kommt es zu dem Schluss, dass bestimmte Handlungen, Richtlinien und Praktiken der brasilianischen Regierung unangemessen oder diskriminierend sind und den US-Handel belasten oder einschränken. Diese Feststellung folgt einer einjährigen Untersuchung, die im Juli 2025 eingeleitet wurde, und spiegelt langjährige Bedenken der USA in verschiedenen Sektoren und regulatorischen Rahmenbedingungen wider.
Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) identifizierte mehrere zentrale Problemfelder, darunter Brasiliens Regulierung des digitalen Handels und elektronischer Zahlungsdienste, die Anwendung präferenzieller oder uneinheitlicher Zollstrukturen, Durchsetzungspraktiken im Zusammenhang mit Antikorruptionsmaßnahmen, Lücken im Schutz geistigen Eigentums, Beschränkungen des Zugangs zum US-Ethanolmarkt sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit illegaler Abholzung. Diese Feststellungen stellen insgesamt systemische Hindernisse für US-Unternehmen dar und nicht nur isolierte produktbezogene Probleme.
Als Folge dieser Feststellung hat das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) gemäß Abschnitt 301 Maßnahmen vorgeschlagen, die unter anderem die Erhebung zusätzlicher Zölle auf Importe aus Brasilien umfassen können. Obwohl die konkreten Zollmaßnahmen noch nicht endgültig festgelegt sind, deuten öffentliche Berichte darauf hin, dass Zölle von bis zu etwa 25 Prozent auf eine breite Palette von Waren brasilianischer Herkunft erwogen werden. Diese vorgeschlagenen Maßnahmen unterliegen vor ihrer Umsetzung dem gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren.
Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat ein formelles öffentliches Anhörungsverfahren eingeleitet, um den Umfang und die Anwendung der geplanten Maßnahmen zu erläutern. Interessierte Parteien können bis zum 1. Juli 2026 schriftliche Stellungnahmen einreichen. Anträge auf Teilnahme an der öffentlichen Anhörung müssen bis zum 22. Juni 2026 eingegangen sein. Die öffentliche Anhörung findet am 6. Juli 2026 statt. Gemäß Abschnitt 301 des brasilianischen Handelsgesetzbuches (Section 301) wird das USTR seine Entscheidung und die entsprechenden Maßnahmen voraussichtlich bis zum 15. Juli 2026 abschließen. Die Vereinigten Staaten haben angekündigt, in diesem Zeitraum weiterhin mit der brasilianischen Regierung im Dialog zu stehen, um die noch offenen Fragen zu klären.
Diese Entwicklung birgt das Potenzial für Zölle in einer Vielzahl von Branchen, deren Lieferketten von Waren brasilianischer Herkunft abhängig sind. Anders als gezieltere Handelsmaßnahmen spiegelt die Tragweite dieser Feststellung strukturelle Handels- und Regulierungsbedenken wider, die im Falle ihrer Umsetzung weitreichende Zollfolgen nach sich ziehen könnten. Darüber hinaus gehen einige der identifizierten Probleme – insbesondere jene im Zusammenhang mit digitalem Handel und umweltpolitischen Erwägungen – über traditionelle Zollmaßnahmen hinaus und können indirekte Risiken in den Bereichen Compliance, Beschaffung und Betrieb mit sich bringen.
Unternehmen mit Bezug zu Beschaffung, Produktion oder Handel in Brasilien sollten ihr Risiko im Zusammenhang mit Importen brasilianischer Herkunft bewerten. Dies umfasst eine detaillierte Prüfung der Zolltarifklassifizierungen, der Ursprungslandbestimmungen und der geltenden Zollprogramme. Organisationen, deren Geschäftstätigkeit durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wesentlich beeinträchtigt werden könnte, können sich auch an der öffentlichen Anhörung beteiligen. Eine vorausschauende Szenarioplanung und eine Überprüfung der Lieferkette im Vorfeld einer möglichen Umsetzung werden dringend empfohlen.
Crane Worldwide Logistics – Trade Consulting wird die Entwicklungen im Zusammenhang mit dieser Maßnahme gemäß Abschnitt 301 weiterhin beobachten, einschließlich der Veröffentlichung der vorgeschlagenen Zolltariflisten, potenzieller Ausnahmen und der endgültigen Umsetzungsrichtlinien. Weitere Informationen werden veröffentlicht, sobald diese verfügbar sind.
Haftungsausschluss
Diese Information dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Importeure sollten ihre spezifischen Compliance-Pflichten anhand ihres Produktportfolios prüfen und gegebenenfalls entsprechende Fachleute konsultieren.
Falls die vorgeschlagenen Zölle gemäß Abschnitt 301 auf brasilianische Waren Ihre Importgeschäfte oder Ihre Lieferkettenstrategie beeinträchtigen könnten, steht Ihnen unser Handelsberatungsteam gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung des Zollrisikos, der Überprüfung der HTS-Klassifizierung, der Ursprungslandanalyse, der Szenarioplanung und der Teilnahme am öffentlichen Anhörungsverfahren. Darüber hinaus berät Sie unser Team zu Strategien zur Zollminimierung, Anpassungen Ihrer Beschaffungswege und zur Vorbereitung auf die Einhaltung der Vorschriften, um Sie bei potenziellen Änderungen zu unterstützen. Kontaktieren Sie Crane Trade Services um Ihr Risiko einzuschätzen und sich auf eine mögliche Umsetzung vor dem im Juli 2026 anstehenden Entscheidungszeitpunkt vorzubereiten.
Lassen Sie einen unserer Kundenbetreuer eine Lösung entwickeln, die Ihren logistischen Anforderungen entspricht.
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