12. März 2021

Britische Regierung revidiert Fristen für EU-Grenzkontrollen – neuer Zeitplan für Importe aus der EU

Die britische Regierung hat angekündigt, dass sich die zweite und dritte Phase der Umsetzung der Grenzkontrollen verzögert hat

Die zweite Phase in Bezug auf die Kontrolle bestimmter Kategorien von EU-Waren, einschließlich pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, sollte am 1. April in Kraft treten. Die letzte Phase wurde am 1. Juli für alle Waren und die vollständige Kontrolle eingeführt. 

Aufgrund einer Kombination aus der erwarteten steigenden Nachfrage nach Lebensmitteln nach der Eröffnung des Gastgewerbes und der Tatsache, dass viele Unternehmen nicht vorbereitet sind, während der Schwerpunkt auf der Erholung vom wirtschaftlichen Schock von COVID liegt, hat die britische Regierung nun die EU neu eingestellt - Britischer Zeitplan, um Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie bereits Probleme haben, etwas zu entlasten. 

Der überarbeitete Zeitplan für die Einführung der Kontrolle lautet wie folgt:

  • Voranmeldungsanforderungen für Produkte tierischen Ursprungs (POAO), bestimmte tierische Nebenprodukte (ABP) und Lebensmittel mit hohem Risiko, die nicht tierischen Ursprungs sind (HRFNAO), sind erst am 1. Oktober 2021 erforderlich. Anforderungen an das Exportgesundheitszertifikat für POAO und bestimmte ABP tritt am selben Tag in Kraft.
  • Zollimporterklärungen sind weiterhin erforderlich, aber die Möglichkeit, das aufgeschobene Deklarationsschema zu verwenden, einschließlich der Abgabe zusätzlicher Erklärungen bis zu sechs Monate nach der Einfuhr der Waren, wurde bis zum 1. Januar 2022 verlängert.
  • Sicherheitserklärungen für die Einfuhr sind erst am 1. Januar 2022 erforderlich.
  • Physische SPS-Kontrollen für POAO, bestimmte ABP und HRFNAO sind erst am 1. Januar 2022 erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt finden sie an Grenzkontrollstellen statt.
  • Ab dem 1. Januar 2022 finden physische SPS-Kontrollen an Anlagen mit hohem Risiko an Grenzkontrollstellen statt und nicht wie bisher am Bestimmungsort.
  • Voranmeldungsanforderungen und Dokumentenprüfungen, einschließlich Pflanzengesundheitszeugnisse, sind für Pflanzen und Pflanzenprodukte mit geringem Risiko erforderlich und werden ab dem 1. Januar 2022 eingeführt.
  • Ab März 2022 werden an Grenzkontrollstellen lebende Tiere sowie Pflanzen und Pflanzenprodukte mit geringem Risiko kontrolliert

Die Ankündigung erfolgte über eine Pressemitteilung der britischen Regierung, die vollständig verfügbar ist hier


 

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