13. September 2020

Verschobene Erleichterung der Mehrwertsteuerabrechnung nach dem Brexit-Übergangszeitraum.

Verschiebung der Mehrwertsteuerabrechnung

Im Rahmen des Europäischen Abkommens wurden keine Zölle und Steuern auf Einfuhren aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich erhoben. Am 31. Dezember 2020, wenn die Übergangszeit zu Ende geht, werden neue Regeln eingeführt. 

Die britische Regierung hat mitgeteilt, dass sie die Erfassung der Mehrwertsteuer gemäß der Verordnung über die Erleichterung der Mehrwertsteuerbilanzierung erleichtern wird.

Diese neue Verordnung gilt zu diesem Zeitpunkt für Einfuhren aus allen Ländern, nicht nur aus der Europäischen Union. 

Es gibt Anleitungen, wer berechtigt ist und Sie diese neue Regelung nutzen können hier

 

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