25. März 2022

Abschnitt 301 HTS-Tarifausschlussliste und Aktualisierungen

Die Ausschlussliste für HTS-Tarife gemäß Abschnitt 301 von Crane ist jetzt verfügbar.

Die HTS-Ausschlussliste gemäß Abschnitt 301 wird von unserem Team regelmäßig aktualisiert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Berater, da unser Handelsberatungsteam bei Korrekturen, Einsprüchen und anderen Projekten zur Minimierung und Minderung der Abgaben behilflich sein kann. Die vollständige Liste finden Sie hier:


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März 25th, 2022. 

USTR erlässt Bestimmung zur Wiedereinsetzung bestimmter Ausnahmen von China Section 301 Tariffs 

Am 23. März 2022 kündigte der US-Handelsbeauftragte die Wiedereinführung bestimmter Produktausschlüsse in den China Section 301-Zöllen an. Diese Feststellung setzt 352 der 549 zulässigen Ausschlüsse wieder in Kraft. Die Wiedereinsetzung gilt ab dem 12. Oktober 2021 für Importe und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link hier

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.

November 16th, 2021

USTR kündigt weitere Verlängerung bestimmter Produktausschlüsse nach Abschnitt 301 für COVID-19-Zwecke an

Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) hat angekündigt, die Produktausschlüsse nach Abschnitt 301 für Importe aus China für medizinische Pflegeprodukte, die zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie benötigt werden, erneut auszuweiten. Die 99 Ausschlüsse wurden am 29. Dezember 2020 veröffentlicht und sollten am 14. November 2021 auslaufen.
Die aktuelle Verlängerung gilt in zwei Phasen. Um eine Übergangsfrist zu schaffen, verlängert USTR zunächst alle 99 Ausschlüsse, die am 14. November 2021 auslaufen sollen, bis zum 30. November 2021. Ab dem 1. Dezember 2021 verlängert USTR die Produktausschlüsse auf nur 81 Medizinprodukte. wie in Anhang B der Ankündigung von USTR dargelegt. Diese Verlängerungen laufen am 31. Mai 2022 aus. Die Ausschlussverlängerungen sind für jedes Produkt verfügbar, das der Beschreibung im Produktausschluss entspricht. Darüber hinaus richtet sich der Geltungsbereich jedes Ausschlusses und jeder Änderung nach dem Geltungsbereich des zehnstelligen Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS)-Untertitels und der Produktbeschreibungen in den Anhängen zu dieser Mitteilung.

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.

 

28 September 2021

HINWEIS ZU PRODUKTAUSSCHLUSSERWEITERUNGEN: ABSCHNITT 301 CHINA-TARIF

In früheren Mitteilungen änderte der USTR (US-Handelsbeauftragter) die Untersuchung nach Abschnitt 301 in China, indem er bestimmte medizinische Produkte, die zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erforderlich sind, von zusätzlichen Zöllen ausnahm. Diese Ausschlüsse sollen am 30. September 2021 auslaufen. Am 27. August bat der USTR um Kommentare zur Verlängerung dieser Ausschlüsse um bis zu sechs Monate. Der USTR hat seine Absicht bekannt gegeben, diese Ausschlüsse um 45 Tage zu verlängern, um der Öffentlichkeit Zeit zu geben, ihre Kommentare abzugeben. Diese Produktausschlüsse werden nun bis zum 14. November 2021 verlängert.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Link hier

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.


UPDATE: CBP gibt CSMS 46607637 heraus, das Leitlinien zu folgenden Themen enthält: USTR verlängert die Zollausschlüsse gemäß Abschnitt 301 zur Bekämpfung von COVID-19 bis zum 30. September 2021 

Der US-Handelsvertreter wird die Zollausschlüsse gemäß Abschnitt 301 für bestimmte Einfuhren aus China bis zum 30. September 2021 verlängern, um die laufenden Bemühungen der USA zur Bekämpfung von Covid-19 zu unterstützen.  

Diese letzte Ausschlussrunde gilt für diese Waren, wenn sie zum Verbrauch eingegeben oder am 12. April 01 um 1:2021 Uhr EST aus einem Lager entnommen und am 30. September 2021 um Mitternacht EST enden.

Bitte benutzen Sie den Link hier für das CSMS 46607637

Für eine Liste der ausgeschlossenen Waren verwenden Sie bitte den Link hier für die Federal Register Notice 85 FR 85731

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesen Ausschlüssen behilflich sein. Für Unterstützung wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.


USTR verlängert die Zollausschlüsse gemäß Abschnitt 301 zur Bekämpfung von COVID-19 bis zum 30. September 2021.

Der US-Handelsvertreter wird die Zollausschlüsse gemäß Abschnitt 301 für bestimmte Einfuhren aus China bis zum 30. September 2021 verlängern, um die laufenden Bemühungen der USA zur Bekämpfung von Covid-19 zu unterstützen.  

Diese letzte Ausschlussrunde gilt für diese Waren, wenn sie zum Verbrauch eingegeben oder aus einem Lager zum Verbrauch am 12. April 01 um 1:2021 Uhr EST entnommen werden und am 30. September 2021 um Mitternacht EST enden.

Weitere Informationen zu Ausschlüssen in Abschnitt 301 für Artikel im Zusammenhang mit Covid-19 finden Sie hier Link


Am 2. Oktober 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) die Ausweitung der Ausschlüsse auf Section 301 $ 16 Milliarden Trade Action (Liste 2) für Produkte mit Ursprung in China an.

Diese Ausschlusserweiterungen gelten für Waren, die am oder nach 12:01 Uhr östlicher Sommerzeit am 2. Oktober 2020 und vor 11:59 Uhr am 31. Dezember 2020 zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus dem Lager entnommen wurden.

Die erweiterten Ausschlüsse gelten für die folgenden statistischen Berichtsnummern:

  1. Elastomere Erdölharze (CAS-Nr. 64742-16-1) (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3911.10.0000)
  2. Werkzeugmaschinenständer mit Nivellier-, Stabilisierungs-, Befestigungs- oder anderen Besonderheiten (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8466.30.8000)
  3. Elektromotoren mit einer Leistung von 18.65 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 37.5 W, mit angeschlossenen Kabeln zur Einstellung von Kfz-Sitzen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.10.6080)
  4. Gleichstrommotoren, 12 V, mit einer Leistung von mehr als 74.6 W, jedoch nicht mehr als 735 W, mit Zuleitungen und elektrischem Stecker, Außendurchmesser von nicht mehr als 75 mm, Gehäuse mit einer Länge von nicht mehr als 100 mm und einer Welle von nicht mehr als 60 mm in der Länge (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.31.4000)
  5. Gleichstrommotoren, 12 V, mit einer Leistung von nicht mehr als 515 W, einem Außendurchmesser von nicht mehr als 95 mm, einer Länge von nicht mehr als 155 mm und einer Welle von nicht mehr als 30 mm Länge (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.31.4000)
  6. Gleichstrommotoren, 120 V, mit einer Leistung von nicht mehr als 90 W, mit einer Länge von nicht mehr als 90 mm, einer Breite von 35 mm und einer Höhe von 35 mm (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.31.4000)
  7. Gleichstrommotoren, 13.5 V, mit einer Leistung von nicht mehr als 110 W, einem Außendurchmesser von nicht mehr als 75 mm, einem Gehäuse von nicht mehr als 120 mm Länge, einer Welle von nicht mehr als 55 mm Länge und einem Montageflansch von nicht mehr als 150 mm (statistisch beschrieben) Berichtsnummer 8501.31.4000)
  8. Gleichstrommotoren, 230 V, mit einer Leistung von nicht mehr als 140 W, einem Durchmesser von nicht mehr als 45 mm und einer Länge von nicht mehr als 100 mm (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.31.4000)
  9. Gleichstrommotoren, 230 V, mit einer Leistung von nicht mehr als 85 W, mit einer Länge von nicht mehr als 90 mm Länge, 35 mm Breite und 35 mm Höhe (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.31.4000)
  10. Gleichstrommotoren, 24 V, mit einer Leistung von nicht mehr als 515 W, einem Außendurchmesser von nicht mehr als 95 mm, einer Länge von nicht mehr als 155 mm und einer Welle von nicht mehr als 30 mm Länge (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.31.4000)
  11. Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 74.6 W, jedoch nicht mehr als 735 W, enthalten Anschlussdrähte und einen elektrischen Steckverbinder (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.31.4000).
  12. Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 74.6 W, jedoch nicht mehr als 230 W, einem Durchmesser von weniger als 105 mm und einem Durchmesser von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.31.4000).
  13. Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 74.6 W, jedoch nicht mehr als 735 W, mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 18 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.31.4000).
  14. Gleichstrom-Permanentmagnetmotoren mit einer Nennleistung von 90 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 W und 24 V mit einem Drehmoment von 65 Newtonmetern (Nm) und 2,035 Nm, mit einem Rad, das ein Ventil manuell betätigen kann (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer) 8501.31.4000)
  15. Erdschlussstromschutzschalter (GFCIs), Geräteleckstromunterbrecher (ALCIs), Leckstromerkennungsunterbrecher (LCDIs) und Lichtbogenfehlerstromschutzschalter (AFCIs) (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.30.8000)
  16. Elektronische passive Wechselstrom-Infrarot (PIR) -Bewegungsschalter (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.50.7000)
  17. Kupplungsbaugruppen im unteren Regal, die zur Verwendung mit Kupplungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 ausgelegt sind (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8607.30.1000)
  18. Pufferung / Dämpfung der vorderen Halteplatten zur Verwendung mit Puffer- / Dämpfungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8607.30.1000) 8
  19. Zwischenausrichtungs- und Überhubschutzelemente zur Pufferung / Dämpfung, die zur Verwendung mit Puffer- / Dämpfungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 ausgelegt sind (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8607.30.1000)
  20. Pufferung / Dämpfung der hinteren Ausrichtungs- und Überfahrschutzelemente zur Verwendung mit Puffer- / Dämpfungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8607.30.1000)
  21. Pufferung / Dämpfung der hinteren Struktureinheiten zur Verwendung mit Puffer- / Dämpfungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8607.30.1000)
  22. Puffer- / Dämpfungsrückhalte- und Ausrichtungswellen zur Verwendung mit Puffer- / Dämpfungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8607.30.1000)
  23. Puffer- / Dämpfungsrückhaltekappen zur Verwendung mit Puffer- / Dämpfungssystemen von Güterwagen der Position 8606 (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8607.30.1000)
  24. Hintere Ausrichtungs- und Überfahrschutzelemente des Draft Packs, ausgelegt für die Verwendung mit Hybrid-Triebwagen-Dämpfungssystemen von Güterwagen der Position 8606 (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8607.30.1000).
  25. Mitnehmerblockplatten zur Verwendung mit Puffer- / Dämpfungssystemen von Güterwagen der Position 8606 (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8607.30.1000)
  26. Achsschenkel Typ F zur Verwendung mit Kupplungssystemen von Fahrzeugen der Position 8605 oder 8606 (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8607.30.1000)
  27. Digitale klinische Thermometer im Wert von jeweils nicht mehr als 11 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9025.19.8040 vor dem 1. Juli 2020; beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9025.19.8010 oder 9025.19.8020 mit Wirkung zum 1. Juli 2020).
  28. Tragbare, drahtlos aktivierte elektrische Gasmonitore (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9027.10.2000)

Bitte beachten Sie den Link hier für weitere Details.


Am 30. September 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) die Ausweitung der Ausschlüsse für Produkte mit Ursprung in China auf Section 301 $ 34 Milliarden Trade Action (Liste 1) an.    

Diese Ausschlusserweiterungen gelten für Waren, die am oder nach 12:01 Uhr östlicher Sommerzeit am 2. Oktober 2020 und vor 11:59 Uhr am 31. Dezember 2020 zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus dem Lager entnommen wurden.  

Die erweiterten Ausschlüsse gelten für die folgenden statistischen Berichtsnummern:

Bitte beachten Sie den Link hier für den Ausschlusshinweis von der USTR.

  1. 9030.90.4600
  2. Chemisch geätzte Stanzformen aus Stahl, Stanzwerkzeuge mit Stahlregel, bewegliche Magnetstempel, Prägefolder und Prägeverteiler aus Kunststoff, wie sie in manuell angetriebenen Walzenmaschinen zum Ätzen oder Schablonieren eines einzelnen Blattes aus Karton, Papier, Leder, flexiblem Magneten und Kunststoff verwendet werden Metallfolie, Pergament, Filz oder Stoff, solche Platten mit einer Breite oder Länge von nicht mehr als 50.8 cm (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8420.99.9000)
  3. Fahrer, der selbstfahrende Flugarbeitsbühnen fährt, wie sie in der statistischen Anmerkung 1 zu Kapitel 84 mit Wirkung vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 oder in der statistischen Anmerkung 7 bis Kapitel 2 mit Wirkung zum 84. Januar 1 beschrieben sind und von einem elektrischen Strom angetrieben werden Motor mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 2020 kg (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 1,400 vor dem 8427.10.8010. Juli 1; beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 2019 mit Wirkung zum 8427.10.8020. Juli 1)
  4. Zementhalterungen mit einem Durchmesser von 4.5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 51 cm und einer Länge von 30.5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 72 cm, bestehend aus zylindrischen Gusseisenkomponenten, Nitrilkautschukdichtung und Messing-Stützringen, die ausschließlich zur Verwendung bestimmt sind oder hauptsächlich mit der Maschinerie der Unterpositionen 8430.41 oder 8430.49 (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8431.43.8060)
  5. Extrusionsmaschinen zur Verarbeitung von Gummi, Doppelschneckentyp, zur Herstellung von Innenauskleidungen für Reifen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8477.20.0015)
  6. Sicherheitsventile aus Messing oder Bronze mit einem schmelzbaren Element zum automatischen Schließen des Ventils bei einer eingestellten Temperatur von jeweils nicht mehr als 5 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8481.40.0000).
  7. Gleichstrommotoren mit einer Leistung von weniger als 18.65 W, außer bürstenlos, mit einem Durchmesser von weniger als 38 mm (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.10.4060)
  8. Gleichstrommotoren, elektronisch kommutiert, dreiphasig, achtpolig, wie sie in HLK-Systemen verwendet werden, mit einer Leistung von 750 W im Wert von jeweils nicht mehr als 100 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.31.6000).
  9. Kombinierte Positronenemissionstomographie / Computertomographie (PET / CT) -Scanner, die mehrere PET-Portale (Rahmen) auf einer gemeinsamen Basis verwenden (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9022.12.0000)

Am 20. September 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) die Ausweitung der Ausschlüsse auf Section 301 $ 34 Milliarden Trade Action (Liste 1) für Produkte aus China an.    

Diese Ausschlusserweiterungen gelten für Waren, die am oder nach dem 12. September 01 um 20:2020 Uhr östlicher Sommerzeit und vor dem 11. Dezember 59 um 31:2020 Uhr zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus dem Lager entnommen wurden.  

Die erweiterten Ausschlüsse gelten für die folgenden statistischen Berichtsnummern:

  1. Tauchkreiselpumpen (ausgenommen Kraftstoff-, Schmier- oder Kühlmedienpumpen für Verbrennungskolbenmotoren; ausgenommen Lagerpumpen, die zur Verwendung mit Maschinen zur Herstellung von Zellstoff, Zellstoff oder Pappe aus Zellulose importiert wurden), die nicht mit einem Messgerät ausgestattet sind; das Vorstehende kann mit 3,700 Litern oder mehr, jedoch nicht mehr als 41,000 Litern pro Stunde betrieben werden (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.70.2004). 
  2. Tischwasserbrunnen für den Innenbereich, deren wesentlicher Charakter durch Tauchkreiselpumpen vermittelt wird (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.70.2004)
  3. Rotationskompressoren mit einer Leistung von jeweils mehr als 746 W, jedoch nicht mehr als 2,238 W, mit einer Kühlleistung von 2.3 kW bis 5.5 kW (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8414.30.8060) 
  4. Thermorollenlaminatoren mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 450 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8420.10.9040) 
  5. Schneidpads, Plattformen, Grundplatten, Pads, Unterlegscheiben, Tabletts, die als Führung für handbetätigte Tischkalandermaschinen mit einer Breite von nicht mehr als 51 cm dienen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8420.99.9000). 
  6. Ionisationsfilter im Wert von über 35 USD, jedoch nicht über 45 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8421.21.0000) 
  7. Einweg-Kunststofffilter einer Art, die zum Filtern und Entfeuchten des Atems eines Patienten in einem medizinischen Gerät wie einem Gasanalysegerät geeignet ist (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8421.39.8090). 
  8. Teile von Schwimmbadstaubsaugern (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8421.99.0040) 
  9. 3-gliedrige Schlitten mit Kugellagern aus Edelstahl zur Verwendung in Haushaltsgeschirrspülern (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8422.90.0640) 
  10. Schaufellader mit einer Schaufelkapazität von jeweils 11.4 m3 bis 12 m3 und einem Betriebsgewicht von 30,000 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 36,000 kg (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8429.51.1055) 
  11. Tierfütterungsmaschinen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8436.80.0090) 
  12. Teile von Tierfütterungsmaschinen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8436.99.0090) 
  13. Tintenpatronen mit einem Gewicht von jeweils mehr als 1 kg (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8443.99.2010) 
  14. Druckerwartungssätze, die aus zwei oder mehr Ersatzteilen für Druckereinheiten der Unterposition 8443.32.10 bestehen, die in der zusätzlichen US-Anmerkung 2 zu Kapitel 84 angegeben sind (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8443.99.2050) 
  15. Horizontale Drehmaschinen zum Entfernen von Metall, elektrisch angetrieben, nicht numerisch gesteuert, jeweils mit Mühlenkopfbefestigung über dem Spindelstock der Drehmaschine (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8458.19.0020) 
  16. Neue numerisch gesteuerte Fräsmaschinen, die in der Lage sind, Kegelrohre mit einem Außendurchmesser von 60 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305 cm zu beenden (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8459.61.0080). 
  17. Nicht numerisch gesteuerte Abkantpressen mit einer Antriebsleistung von 3 kW (beschrieben in der statistischen Meldungsnummer 8462.29.0030) 
  18. Neue hydraulische Schermaschinen, nicht numerisch gesteuert, mit einer Leistung von 7.5 kW im Wert von jeweils 3,025 USD oder mehr (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8462.39.0050) 
  19. Werkzeughalter, die zur Aufnahme verschiedener Arten von Metallbearbeitungswerkzeugen zur Verwendung an Fräsmaschinenspindeln verwendet werden (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8466.10.0175). 
  20. Modularisierte Anlagen zur Herstellung von Lithiumhydroxid durch Funktionen wie Mischen, Kneten oder Rühren (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8479.82.0040) 
  21. Kugelhahnventilkörper aus Gusseisen für oleohydraulische oder pneumatische Getriebe (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8481.90.9020) 8 
  22. Ventilkörper aus Aluminium, Ventile für oleohydraulische oder pneumatische Getriebe (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8481.90.9020) 
  23. Andere hydraulische Ventilteile als Ventilkörper von Ventilen für oleohydraulische oder pneumatische Getriebe mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 5 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8481.90.9040).
  24. Schrägkugellager, nicht zur Verwendung mit Radnabenlagereinheiten geeignet, mit einem Innendurchmesser von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm, einem Außendurchmesser von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 mm, einer Breite von 20 mm oder mehr jedoch nicht mehr als 35 mm, mit ein- oder zweireihiger Stahlkugel und einem Käfig aus Stahl oder Kunststoff (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8482.10.5028) 
  25. Schrägkugellager mit einer Breite von nicht mehr als 40 mm, außer Radnabenlagereinheiten (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8482.10.5028) 
  26. Elektromotoren, Wechselstrom, permanenter geteilter Kondensatortyp, nicht mehr als 16 W (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.10.4020) 
  27. Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 37.5 W, jedoch nicht mehr als 74.6 W, mit einem Wert von mehr als 2 USD, jedoch nicht mehr als 30 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.31.2000). 
  28. Mehrphasige Wechselstrommotoren in Walzstahlrahmenkonstruktion (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.51.4040) 
  29. Mehrphasige Wechselstrommotoren mit einer Leistung von 186.5 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 373 kW, mit einer Gusseisenrahmenkonstruktion (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.53.8040)
  30. Zweischichtige Leiterplattenbaugruppen mit einem Wert von jeweils über 30 USD, jedoch nicht über 35 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8504.90.7500)
  31. 10-Meter-Transceiver, nicht in der Hand, für den Betrieb in seltenen Frequenzen von 28.000 bis 29.700 MHz (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8525.60.1050) 
  32. Endschalter für eine Spannung von nicht mehr als 1,000 V mit einem Wert von jeweils über 19 USD, jedoch nicht über 32 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.50.9055). 
  33. Modulare Lichtschalter für eine Spannung von nicht mehr als 1,000 V werden in Polyethylenterephthalat (PET) -Gehäusen angeboten, die für die Verwendung mit einer Rückplatte ausgelegt sind (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.50.9065). 
  34. Schalter zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, Fahrer oder Beifahrer aktiviert (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.50.9065) 
  35. Koaxialstecker für eine Spannung von nicht mehr als 1,000 V im Wert von über 0.20 USD, jedoch nicht über jeweils 0.30 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.69.4010) 
  36. Stoßverbinder für eine Spannung von nicht mehr als 1,000 V mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 3 US-Dollar (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.90.4000). 
  37. Ringklemmen für eine Spannung von nicht mehr als 1,000 V (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.90.4000) 
  38. Twist-On-Kabelverbinder für eine Spannung von nicht mehr als 1,000 V mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 0.03 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.90.4000). 
  39. S-Band- und X-Band-Linearbeschleuniger zur Verwendung in Geräten der Strahlenchirurgie oder Strahlentherapie (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8543.10.0000)
  40. Allrad-Geländefahrzeuge mit nur Hubkolbenmotoren mit Verbrennungszündung und Fremdzündung und einem Hubraum von nicht mehr als 1,000 ccm, mit Sitz- und Lenkersteuerung, die jeweils mit einem Etikett versehen sind, das angibt, dass das Fahrzeug nur für Personen bestimmt ist 9 Jahre alt, jeder mit einem Wert von nicht mehr als 16 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 5000) 
  41. Werks-LKWs, Elektro- und Fahrerfahrzeuge mit einem Leergewicht von jeweils mehr als 8,500 kg, jedoch nicht mehr als 9,500 kg (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8709.11.0030) 
  42. Tiefenmessgeräte mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 50 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9014.80.2000) 
  43. Einweg-Elektrokardiographen (EKG) (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9018.11.9000) 
  44. Tragbare Ultraschallscanner-Konsolen mit einem Gewicht von jeweils weniger als 4 kg mit oder ohne Schallkopf (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9018.12.0000) 
  45. Digitale Peak-Durchflussmesser, die für medizinische Fachkräfte geeignet sind (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9018.19.9550) 
  46. Pulsoximeter mit Fingerspitzen, die für medizinische Fachkräfte geeignet sind (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9018.19.9550) 
  47. Wismutgermanatkristalle mit festgelegten Maß- und Oberflächenanforderungen und als Nachweiselement in PET-Detektoren (Positronenemissionstomographie) (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9018.19.9560) 
  48. Geräte für die Magnetresonanztomographie ("MRT") mit Patientengehäuse, die jeweils Hochfrequenz- und Gradientenspulen enthalten (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9018.19.9560) 
  49. Teile und Zubehör von Kapnographiemonitoren (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9018.19.9560) 
  50. Otoskope (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9018.90.2000) 
  51. Anästhesiemasken (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9018.90.3000) 
  52. Elektrochirurgische Kauterstifte mit elektrischen Anschlüssen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9018.90.6000) 
  53. Leiterplattenbaugruppen zur Anzeige der Betriebsleistung von medizinischen Infusionsgeräten (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9018.90.7580) 
  54. Röntgentabellen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9022.90.2500) 
  55. Röntgenröhrengehäuse und Teile davon (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9022.90.4000) 
  56. Teile und Zubehör aus Metall für mobile Röntgengeräte (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9022.90.6000) 
  57. Leiterplattenbaugruppen, wie sie für die Verwendung in Röntgengeräten ausgelegt sind (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9022.90.6000
  58. Vertikale Ständer, die speziell zur Unterstützung, Eindämmung oder Einstellung der Bewegung von digitalen Röntgendetektoren oder der Röntgenröhre und des Kollimators in vollständigen Röntgendiagnosesystemen entwickelt wurden (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9022.90.6000). 
  59. Thermoplastische Masken aus Polycaprolacton zur Verwendung von immobilisierenden Patienten während der Verwendung von Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen für die Radiographie oder Strahlentherapie (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9022.90.9500) 
  60. Automatische Thermostate für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen mit Temperatur- und Feuchtigkeitssensoren für die Wandmontage (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9032.10.0030)
  61. Batteriebalancer zur Regelung der Spannung zwischen Batterien, außer für 6-, 12- oder 24-Volt-Systeme (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9032.89.4000).
  62. Thermostatabdeckungen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9032.90.6120)

Bitte beachten Sie den Link hier für den Ausschluss von der USTR


Am 20. September 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) die Ausweitung der Ausschlüsse auf Section 301 $ 16 Milliarden Trade Action (Liste 2) für Produkte aus China an.

Diese Ausschlusserweiterungen gelten für Waren, die am oder nach dem 12. September 01 um 20:2020 Uhr östlicher Sommerzeit und vor dem 11. Dezember 59 um 31:2020 Uhr zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus dem Lager entnommen wurden.  

Die erweiterten Ausschlüsse gelten für die folgenden statistischen Berichtsnummern:

  1. Acrylsäure-2-acrylamido-2-methylpropansulfonsäure-acrylester (AA / AMPS / HPA) -Terpolymere, in trockener Form (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3906.90.5000) 
  2. Geformte Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) -Röhrchen, wie sie verwendet werden, um die sterile Übertragung von Flüssigkeit aus einem Beutel oder einer Durchstechflasche in einen anderen Behälter zu bewirken, wobei jedes Röhrchen 7.5 cm oder mehr misst, jedoch nicht länger als 23 cm ist und einen Innendurchmesser aufweist von weniger als 0.65 cm und einem Außendurchmesser von weniger als 9 cm, wobei ein Ende winkelgeschnitten wurde, um einen Dorn zu bilden, und einen integrierten Flansch mit einem Durchmesser von weniger als 3 cm (Spritzschutz) nahe dem Dornende 7 aufweist und abnehmbar ist Polyethylenkappen an jedem Ende in steriler Verpackung (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3917.29.0090) 
  3. Isolierband aus Polyvinylchlorid in Rollen mit einer Breite von nicht mehr als 2 cm, einer Länge von nicht mehr als 20.2 m und einer Dicke von nicht mehr als 0.18 mm (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3919.10.2020) 
  4. Transparentes Klebeband aus Kunststoff mit einem Acrylemulsionskleber in Rollen mit einer Breite von nicht mehr als 4.8 cm und einem Wert von nicht mehr als 25 USD pro Quadratmeter (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3919.10.2030). 
  5. Mit einem lösungsmittelhaltigen Acrylklebstoff beschichtete Rollen aus Polyethylenfolie (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3919.10.2055) 
  6. Rollen aus Polyvinylchlorid mit einer Größe von 2.5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5.1 cm Breite und 182.9 m Länge (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3920.43.5000)
  7. Ein- oder beidseitig mit Polyvinylidenchlorid (PVdC) oder Polyvinylalkohol (PVOH) beschichtete Filme, unabhängig davon, ob zwischen der Basis und der Beschichtung eine Grundierungsschicht vorhanden ist oder nicht; eines der vorgenannten mit einer Gesamtdicke von mehr als 0.01 mm, jedoch nicht mehr als 0.03 mm (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3920.62.0090) 
  8. Gedruckte Folie aus Polyvinylchlorid, laminiert mit geschäumtem Polyvinylchlorid-beschichtetem Polyester-Scrim, in Rollen, wie sie zum Auskleiden von Regalen oder Schubladen verwendet wird (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3921.12.1100). 
  9. Platten und Streifen, die sowohl aus vernetztem Polyethylen als auch aus Ethylenvinylacetat bestehen, mit einer Breite von mehr als 1 m, jedoch nicht mehr als 1.5 m und einer Länge von mehr als 1.75 m, jedoch nicht mehr als 2.6 m (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3921.19.0000. XNUMX) 
  10. Polyethylenfolie und -folie, laminiert mit Spinnvlies-Spinnvlies-Polypropylen-Vliesgewebe, 1.12 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.52 m breit und 1.93 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.29 m lang und 55 g / m² oder mehr, jedoch nicht über 88 g / m² (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3921.90.1500) 
  11. Träger aus Eisen oder Stahl, die der ASTM-Norm A572, Klasse 50, 65 oder 70 entsprechen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 7308.90.3000) 
  12. Rohre aus Eisen oder Stahl mit Steckverbindern gemäß ASTM-Standard A572, Klasse 50 (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 7308.90.3000) 
  13. Pfosten aus Stahlrohr und -rohr mit angebrachten Kugelknöpfen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 7308.90.3000) 
  14. Pfosten aus Stahlrohr und -rohr mit angebrachten Schwellerplatten und Kugelbolzen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 7308.90.3000) 
  15. Rippenknoten aus Eisen oder Stahl, die dem ASTM-Standard A572, Klasse 50, 65 oder 70 entsprechen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 7308.90.3000) 
  16. Monopolare Leiter für eine Spannung von mehr als 1,000 V, außer aus Kupfer und ohne Steckverbinder (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8544.60.6000) 
  17. Motorräder mit elektrischer Antriebsleistung mit einer Leistung von jeweils nicht mehr als 1,000 W (beschrieben in den statistischen Berichtsnummern 8711.60.0050 oder 8711.60.0090, gültig ab 1. Juli 2019; beschrieben in statistischen Berichtsnummern 8711.60.0000, gültig vor dem 1. Juli). 2019)

Bitte beachten Sie den Link hier für weitere Details.


Am 7. August 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) eine Ausweitung der Ausschlüsse auf Section 301 200 Milliarden US-Dollar Handelsaktion (Liste 3) für Produkte aus China an.  

Wie im Anhang dargelegt, liefen diese Ausschlüsse am 7. August 2020 aus und wurden bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Einige der Produktausschlüsse enthalten die folgenden HTS-Nummern.  
(1) 0304.72.5000 (2) 0304.83.1015 7 (3) 0304.83.1020 (4) 0304.83.5015 (5) 0304.83.5020 (6) 0304.83.5090 (7) 3923.21.0095 (8) 3926.20.9050 ( 9) 4015.19.1010 (10) 4819.50.4060 (11) 5603.12.0090 (12) 5603.14.9090 (13) 5603.92.0090 (14) 5603.93.0090 (15) 6505.00.8015 (16) 8424.90.9080 

Bitte beachten Sie den Link hier für die vollständige Liste der enthaltenen Produkte.


§ 301 Ausschlüsse - Erweiterungsliste 2

UPDATE 31. Juli 2020

Das Büro des US-Handelsvertreters (USTR) hat nach Einholung von Kommentaren darüber, ob Ausschlüsse von den im Juli 12 gewährten Zöllen gemäß Abschnitt 301 für bestimmte Einfuhren aus China um bis zu 2019 Monate verlängert werden sollen, Verlängerungen für den folgenden harmonisierten Zolltarifplan (HTS) genehmigt ) Unterüberschriften und Produktbeschreibungen:

  1. Polytetrafluorethylen ((C2F4) n) mit einer Partikelgröße von 5 bis 500 Mikron und einem Schmelzpunkt von 315 bis 329 Grad Celsius (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3904.61.0090)
  2. Polyethylenfolie mit einer Breite von 20.32 bis 198.12 cm und einer Länge von 30.5 bis 2000.5 m, einseitig mit löslichem Acrylkleber beschichtet, klar oder in transparenten Farben, auch bedruckt, in Rollen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3919.90.5060) 7
  3. Rechteckige Blätter aus Polyethylen hoher oder niedriger Dichte mit einer Breite von 111.75 cm bis 215.9 cm und einer Länge von 152.4 cm bis 304.8 cm mit einem Aufkleber zur Kennzeichnung der Mitte jedes Blattes, wie er im Krankenhaus oder im Operationszentrum verwendet wird Operationssäle (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3920.10.0000) 
  4. Benzin- oder Flüssigpropan (LP) -Motoren mit einem Hubraum von jeweils mehr als 2 Litern, jedoch nicht mehr als 2.5 Litern (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8407.90.9010) 
  5. Spender für Handreinigungs- oder Händedesinfektionslösungen, unabhängig davon, ob eine manuelle Pumpe oder eine batteriebetriebene Näherungserkennung verwendet wird, wobei jeder Artikel nicht mehr als 3 kg wiegt (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8424.89.9000). 
  6. Gehen Sie hinter elektrisch angetriebenen Kreiselfräsen mit einem Einzelgewicht von weniger als 14 kg (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8432.29.0060). 
  7. Wechselstrommotoren mit 18.65 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 37.5 W, mit angebrachten Aktuatoren, Kurbelwellen oder Zahnrädern (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.10.6020) 
  8. Positions- oder Geschwindigkeitssensoren für Kraftfahrzeugübertragungssysteme mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 12 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8543.70.4500) 
  9. Raddrehzahlsensoren für Antiblockiersysteme für Kraftfahrzeuge mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 12 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8543.70.4500) 
  10. Gerät mit passiven Infrarot-Erkennungssensoren zum Ein- und Ausschalten von Lichtern (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8543.70.9960) 
  11. Flüssigkeitsleckdetektoren (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8543.70.9960) 
  12. Programmierbare Roboter mit einer Höhe von nicht mehr als 40 cm, einer Breite von 22 cm und einer Tiefe von 27 cm, einem LCD-Display, einer Kamera und einem Mikrofon, jedoch ohne "Hände" (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8543.70.9960). 
  13. Motorräder (einschließlich Mopeds) mit Hubkolben-Verbrennungskolbenmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 ccm im Wert von jeweils nicht mehr als 500 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8711.10.0000) 
  14. Digitale klinische Thermometer (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9025.19.8040 vor dem 1. Juli 2020; beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9025.19.8010 oder 9025.19.8020 mit Wirkung zum 1. Juli 2020)

Diese Verlängerungen gelten für Waren, die am oder nach dem 12. Juli 01 um 31:2020 Uhr östlicher Sommerzeit und am 11. Dezember 50 vor 31:2020 Uhr östlicher Sommerzeit zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus dem Lager entnommen wurden. 


Am 5. August 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) zusätzliche Ausschlüsse von Section 301 300 Milliarden US-Dollar Handelsaktion (Liste 4) für Produkte aus China an.  

Wie im Anhang dargelegt, spiegeln sich die Ausschlüsse in 1 bestehenden zehnstelligen HTSUS-Unterpositionen und 9 speziell vorbereiteten Produktbeschreibungen wider, die zusammen auf 25 separate Ausschlussanfragen antworten. Die Produktausschlüsse in dieser Mitteilung gelten ab dem 1. September 2019 und gelten bis zum 1. September 2020. 

  1. 8443.32.1050 
  2. Bestimmte Staubschutzwände für Türen 
  3. Bestimmte Teile des Staubschutzsystems 
  4. Verriegeln von Kabelbindern aus Kunststoff (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3926.90.9990 vor dem 1. Juli 2020; beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3926.90.9985 mit Wirkung zum 1. Juli 2020) 
  5. Bestimmte dekorative Glaswaren
  6. Digitale optische Bildscanner mit einer maximalen Scanbreite von mindestens 60 cm, jedoch nicht mehr als 92 cm (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8471.60.8000) 
  7. Schleudergerät, unabhängig davon, ob es elektrisch betrieben wird oder nicht, wie es für Spiele im Freien verwendet wird (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9506.99.6080) 
  8. Schaukelsätze sowie Teile und Zubehör davon (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9506.99.6080) 
  9. Fallenschießwerfer sowie Teile und Zubehör davon (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9506.99.6080)

Der US-Handelsvertreter (USTR) kündigte zusätzliche Ausschlüsse von Section 301 300 Milliarden US-Dollar Handelsaktion (Liste 4) für Produkte aus China an.

UPDATE 29. JULI 2020

Wie im Anhang dargelegt, spiegeln die Ausschlüsse 11 bestehende zehnstellige HTSUS-Unterpositionen und 53 speziell vorbereitete Produktbeschreibungen wider, die zusammen auf 242 separate Ausschlussanfragen antworten. Die Produktausschlüsse in dieser Mitteilung gelten ab dem 1. September 2019 und gelten bis zum 1. September 2020.  


Der US-Handelsvertreter (USTR) kündigte zusätzliche Ausschlüsse von Section 301 300 Milliarden US-Dollar Handelsaktion (Liste 4) für Produkte aus China an.  

UPDATE 7. JULI 2020

Wie im Anhang dargelegt, spiegelten die Ausschlüsse 61 speziell vorbereitete Produktbeschreibungen wider, die zusammen auf 86 separate Ausschlussanfragen antworten.  

Die Produktausschlüsse in dieser Mitteilung gelten ab dem 1. September 2019 und gelten bis zum 1. September 2020.  


Abschnitt 301 34 Milliarden US-Dollar Handelsaktion (Liste 1) für Produkte aus China.  

UPDATE 6. JULI 2020

Diese Ausschlussverlängerungen werden bis zum 31. Dezember 2020 gewährt.  

Die erweiterten Ausschlüsse gelten für die folgenden statistischen Berichtsnummern:

  1.  Pneumatische Stellantriebe mit Direktwirkung und Federrückstellung, jeweils mit einem maximalen Druck von 10 bar und einem Wert von über 68 USD, jedoch nicht über 72 USD pro Einheit (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8412.39.0080) 
  2. Pumpengehäuse und -körper (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.91.9080 vor dem 1. Januar 2019; beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.91.9095, gültig vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019; beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.91.9085 oder 8413.91.9096. 1 gültig ab 2020. Januar XNUMX) 
  3. Pumpendeckel (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.91.9080 vor dem 1. Januar 2019; beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.91.9095 mit Wirkung vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019; beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.91.9085 oder 8413.91.9096 mit Wirkung 1. Januar 2020) 
  4. Pumpenteile aus Kunststoff mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 3 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.91.9080 vor dem 1. Januar 2019; beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.91.9095 mit Wirkung vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019; beschrieben in der statistischen Berichterstattung Nummer 8413.91.9085 oder 8413.91.9096 mit Wirkung zum 1. Januar 2020) 
  5. Andere Kompressoren als Schraubentypen, die in Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen verwendet werden, haben einen Wert von jeweils über 88 USD, jedoch nicht über 92 USD pro Einheit (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8414.30.8030). 
  6. Strukturbauteile für Industrieöfen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8514.90.8000) 
  7. Aluminium-Elektrolytkondensatoren mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 3.20 USD (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8532.22.0085) 
  8. Drehschalter mit einer Nennleistung von über 5 A und einer Größe von nicht mehr als 5.5 cm x 5.0 cm x 3.4 cm mit jeweils 2 bis 8 Flachsteckern und einer Antriebswelle mit D-förmigem Querschnitt (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.50.9025) 
  9. Drehschalter, einpolig, einpolig (SPST), mit einer Nennleistung von über 5 A, jeweils mit einer Größe von nicht mehr als 14.6 cm x 8.9 cm x 14.1 cm (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8536.50.9025) 
  10. Zinkanoden zur Verwendung mit Maschinen und Geräten zur Galvanisierung, Elektrolyse oder Elektrophorese (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8543.30.9080) 
  11. Wetterstationssätze, die jeweils aus einem Überwachungsdisplay und Wettersensoren im Freien bestehen, haben eine Übertragungsreichweite von nicht mehr als 140 m und einen Wert von nicht mehr als 50 USD pro Satz (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9015.80.8080). 
  12. Mehrblattkollimatoren von Strahlentherapiesystemen basierend auf der Verwendung von Röntgenstrahlung (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9022.90.6000) “

Bitte beachten Sie den Link für den Ausschlusshinweis von der USTR hier


Abschnitt 301 - Ausschlüsse des 300-Milliarden-Dollar-Handelsgesetzes (Liste 4)

UPDATE JUNE 8, 2020

Am 8. Juni 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) zusätzliche Ausschlüsse von Section 301 $ 300 Milliarden Handelsaktion (Liste 4) für Produkte mit Ursprung in China an.  

Wie im Anhang dargelegt, umfassen die Ausnahmen zwei 10-stellige Unterpositionen des Harmonisierten Tarifplans (HTS) und 32 speziell vorbereitete Produktbeschreibungen, die 55 separat eingereichte Ausschlussanträge abdecken.  

Diese Ausschlüsse gelten vom 1. September 2019 bis zum 1,2020. September XNUMX.  

Die ausgeschlossenen HTS-Unterpositionen befinden sich beide in Kapitel 52 (Baumwolle) des HTS:

  • 5210.11.4040 - Baumwollgewebe mit einem Baumwollanteil von weniger als 85 Gewichtsprozent, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Gewicht von nicht mehr als 200 g / m²: ungebleicht: Leinwandbindung: Anzahl 42 oder niedriger: Bettwäsche.
  • 5210.11.6020 - Baumwollgewebe, die weniger als 85 Gewichtsprozent Baumwolle enthalten und hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt sind und nicht mehr als 200 g / m² wiegen: ungebleicht: Leinwandbindung: Anzahl 43 bis 68: Popeline oder Wolltuch.

Abschnitt 301 - Ausschlusserweiterungen des 34-Milliarden-Dollar-Handelsgesetzes (Liste 1)

UPDATE 28. MAI 2020

Das Büro des US-Handelsvertreters (USTR) hat nach Einholung von Kommentaren zur Verlängerung der Ausschlüsse von den am 12. Juni 301 gewährten Zöllen gemäß Abschnitt 4 für bestimmte Einfuhren aus China um bis zu 2019 Monate beschlossen, die Ausschlüsse um weitere sechs zu verlängern Monate bis zum 31. Dezember 2020, die die folgenden Unterpositionen und Produktbeschreibungen des Harmonisierten Tarifplans (HTS) abdecken:

  1. Ölquellen- und Ölfeldkurbelausgleichs-, Langhub- und Strahlpumpen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.50.0010) 
  2. Tauchkreiselpumpen, außer zur Verwendung mit Maschinen zur Herstellung von Zellstoff, Papier oder Pappe; die vorgenannten Pumpen mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.70.2004) 
  3. Tauchpumpe mit magnetischem Antriebsmotor (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.70.2004)
  4. Kreiselpumpen zur Beseitigung von Kondensat, die oben nicht anders angegeben oder enthalten sind (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.70.2090) 
  5. Gehäuse für Wasserpumpen der Unterposition 8413.30.90 (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8413.91.9010) 
  6. Solarwarmwasserbereiter mit Glasrohrwärmekollektoren, einschließlich Glasrohren und Ständern mit Tanks (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8419.19.0040) 
  7. Wärmetauscherplatten, Kerne, Rippenrohre, Kegel, Schalen, Motorhauben, Flansche und Leitbleche (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8419.90.3000) 
  8. Garagentoröffner / -schließer (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8428.90.0290) 
  9. Rammgeräte mit Dieselmotor (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8430.10.0000) 
  10. Geschweißte Rahmen zur Unterstützung von Förderrollen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8431.39.0010) 
  11. Kupplungsdeckel, einschließlich Mittelelemente, Flanschnaben, Hülsen und Schuhe (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8483.90.8010) 
  12. Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von jeweils mehr als 300 kW, jedoch nicht mehr als 310 kW, ausgestattet mit Riemenscheiben und Bremsen zum Anheben und Absenken von Personenaufzügen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8501.53.8040). 
  13. Regenerative Drehzahlregler zur Drehzahlregelung von Elektromotoren für Aufzüge (beschrieben in der statistischen Meldungsnummer 8504.40.4000) 
  14. Drehzahlregler für Elektromotoren, wobei jeder dieser Regler 100 mm oder mehr, jedoch nicht länger als 130 mm, 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 125 mm breit und 24 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 mm hoch ist (statistisch beschrieben) Berichtsnummer 8504.40.4000) 
  15. Projektorteile (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8529.90.9900) 
  16. Einweg-Oberflächenelektroden für intraoperative Neuromonitoring-Systeme („IONM“), die jeweils aus einem Oberflächenelektrodenpad, einem isolierten Draht und einem Standardstecker nach DIN 42802 bestehen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9018.19.9560). “

Mit diesen Verlängerungen werden solche Produkte, die am oder nach dem 4. Juni 2020 und vor dem 31. Dezember 2020 zum Verbrauch in die USA gelangen oder zum Verbrauch aus dem Lager genommen werden, weiterhin von der zusätzlichen Abgabe ausgeschlossen. 

Den vollständigen USTR-Hinweis finden Sie unter dem Link hier


Abschnitt 301 - 200 Milliarden US-Dollar Handelsaktion (Liste 3) 

UPDATE 21. MAI 2020

Am 21. Mai 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) zusätzliche Ausschlüsse von Section 301 200 Milliarden US-Dollar Handelsaktion (Liste 3) für Produkte mit Ursprung in China an.  

Wie im Anhang dargelegt, spiegeln sich die Ausschlüsse in siebzehn 10-stelligen HTSUS-Unterpositionen wider, die 33 separate Ausschlussanträge abdecken, und 61 speziell vorbereiteten Produktbeschreibungen, die 70 separate Ausschlussanträge abdecken. Diese Ausschlüsse gelten vom 24. September 2018 bis zum 7,2020. August XNUMX.

Den Ausschlusshinweis von der USTR finden Sie unter dem folgenden Link hier


Letzte Aktualisierung 20. Mai 2020

Das Büro des US-Handelsvertreters (USTR) hat nach Einholung von Kommentaren zur Verlängerung der Ausschlüsse von den im Mai 12 gewährten Zöllen gemäß Abschnitt 301 für bestimmte Einfuhren aus China um bis zu 2019 Monate 13 Verlängerungen für den folgenden harmonisierten Zolltarifplan (HTS) genehmigt ) Unterüberschriften und Produktbeschreibungen:

  • 8481.10.0090 - Hähne, Hähne, Ventile und ähnliche Geräte für Rohre, Kesselschalen, Tanks, Bottiche oder dergleichen, einschließlich Druckreduzierventile und thermostatisch geregelte Ventile; Teile davon: Druckminderventile: Sonstige
  • 8483.50.9040 - Getriebewellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse, Lagerlager und Gleitwellenlager; Zahnräder und Getriebe; Kugel- oder Rollenschrauben; Getriebe und andere Drehzahlwechsler, einschließlich Drehmomentwandler; Schwungräder und Riemenscheiben, einschließlich Riemenscheibenblöcke; Kupplungen und Wellenkupplungen (einschließlich Universalgelenke); Teile davon: Schwungräder und Riemenscheiben, einschließlich Riemenscheibenblöcke: Sonstiges: Gerillte Riemenscheiben
  • Filter- oder Reinigungsmaschinen oder -apparate, wie sie zur Abwasserbehandlung verwendet werden (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8421.21.0000)
  • Luftreinigungsgeräte, elektrisch betrieben, mit einem Gewicht von weniger als 36 kg (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8421.39.8015)
  • Anker zur Verwendung in hydraulischen Magnetventilen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8481.90.9040)
  • C-Pole aus Stahl zur Verwendung in hydraulischen Magnetventilen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8481.90.9040)
  • Dosierspulen aus Aluminium zur Verwendung in hydraulischen Magnetsteuerventilen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8481.90.9040)
  • Dosierspulen aus Stahl zur Verwendung in hydraulischen Magnetsteuerventilen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8481.90.9040)
  • Stangen aus Stahl zur Verwendung in hydraulischen Magnetventilen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8481.90.9040)
  • Druckstifte aus Stahl zur Verwendung in hydraulischen Magnetsteuerventilen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8481.90.9040)
  • Halterungen aus Stahl zur Verwendung in hydraulischen Magnetventilen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8481.90.9040)
  • Stereoskopische Mikroskope, die nicht mit einem Mittel zum Fotografieren des Bildes ausgestattet sind, haben einen Wert von nicht mehr als 500 USD pro Einheit (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9011.10.8000).
  • Adapterringe, Röhren und Verlängerungshülsen, Ständer- und Armbaugruppen, Bühnen- und Gleittische, Augenschutz und Fokussiergestelle, die alle für die Verwendung mit optischen Verbundmikroskopen vorgesehen sind (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 9011.90.0000).

Mit diesen Verlängerungen werden solche Produkte, die am oder nach dem 6. Juli 2018 und vor dem 31. Dezember 2020 zum Verbrauch in die USA gelangen oder zum Verbrauch aus dem Lager genommen werden, weiterhin von der zusätzlichen Abgabe ausgeschlossen. 

Den vollständigen USTR-Hinweis finden Sie unter dem Link hier


Am 8. Mai 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) zusätzliche Ausschlüsse von Section 301 300 Milliarden US-Dollar Handelsaktion (Liste 4) für Produkte mit Ursprung in China an.  

Wie im Anhang dargelegt, spiegeln sich die Ausschlüsse in drei 10-stelligen HTSUS-Unterpositionen und fünf speziell vorbereiteten Produktbeschreibungen wider, die zusammen auf 27 separate Ausschlussanfragen antworten. Diese Ausschlüsse gelten vom 1. September 2019 bis zum 1. September 2020. Die betroffenen Elemente sind nachstehend aufgeführt:

3306.20.0000 
6506.10.6030 
8512.10.4000 

  • Becher oder Einweg-Messfolien für Krüge aus Kunststoff, wie sie in Gesundheitseinrichtungen verwendet werden (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3924.10.4000). 
  • Einweg-Identifikationsarmbänder aus Kunststoff, die von Patienten während medizinischer Eingriffe getragen werden sollen und jeweils aus einem Kunststoffstreifen mit integriertem Fenster zum Einlegen von Papier mit relevanten Informationen zur Patientenidentifikation bestehen. Diese Armbänder haben eine Breite von 0.95 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.2 cm und einen sicheren Verschluss haben (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3926.90.9990) 
  • Manuell betriebene Pillen- oder Tablettenbrecher aus Kunststoff, die mit aufsteckbaren Kunststoffbeuteln zum Auffangen und Lagern der resultierenden Pulver geliefert werden (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8479.82.0080). 
  • Verfolgungsgeräte, wobei jedes Gerät nicht mehr als 86 mm an einer Seite (wenn rechteckig) oder 28 mm im Durchmesser (wenn kreisförmig) und nicht mehr als 7.5 mm dick ist und nicht mehr als 15 g wiegt und zur Befestigung an einem anderen Artikel bestimmt ist und eine Bluetooth-Verbindung mit einem anderen Gerät herzustellen, um relative Standortinformationen bereitzustellen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8517.62.0090) 
  • Drahtloses Kommunikationsgerät, das Audiodaten empfangen kann, die an drahtlose Lautsprecher verteilt werden sollen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 8517.62.0090)

Der US-Handelsvertreter (USTR) kündigte zusätzliche Ausschlüsse von Section 301 200 Milliarden US-Dollar Handelsaktion (Liste 3) für Produkte aus China an.  

AKTUALISIERT AM 4. MAI 2020

Wie im Anhang dargelegt, spiegeln sich die Ausschlüsse in zwei 10-stelligen HTSUS-Unterüberschriften wider, die 15 separate Ausschlussanträge und 144 speziell vorbereitete Produktbeschreibungen abdecken, die 170 separate Ausschlussanträge abdecken. Diese Ausschlüsse gelten vom 24. September 2018 bis zum 7,2020. August XNUMX.

Den Ausschlusshinweis von der USTR finden Sie unter dem folgenden Link hier


Neueste Updates zu Abschnitt 301

Aktualisiert April 27, 2020

Weitere in dieser Empfehlung aufgeführte Produktausschlüsse gelten ab dem 24. September 2018 und gelten bis zum 7. August 2020.

• Mungsbohnen
• Bestimmte Formen von Knoblauch
• Mehrere Chemikalien
• Kabelschutz
• Parkstopps aus Gummi
• Bestimmte Umhängetaschen, Seesäcke, Rucksäcke
• Kleidersäcke
• Kulturbeutel
• Bestimmte Fußballhelmzubehörteile
• Glasfrontplatten für CRTs
• Eisenbahntankarmaturen
• Reifenketten, Bolzen, Crimps und andere Beschläge
• Und verschiedene andere Waren gemäß der erweiterten Liste unter dem folgenden Link.

Der Ausschlusshinweis von der USTR kann eingesehen werden hier.


Neueste Aktualisierungen zu Ausschlüssen in Abschnitt 301, Liste 3 und 4 

Am 20. März 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) an, angesichts der laufenden Entwicklungen (COVID-19) Anträge interessierter Parteien auf Ausschluss von den 25% - und 7.5% -Tarifen anzunehmen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die sich entweder nicht innerhalb der ursprünglichen Frist für den Ausschlussantrag beworben haben, oder Unternehmen, deren Antrag abgelehnt wurde, die jedoch möglicherweise jetzt gemäß der neuesten USTR-Mitteilung berechtigt sind.

Antragsteller müssen spezifische und detaillierte Nachweise dafür erbringen, dass ihr Ausschlussantrag Produkte betrifft, die in den USA benötigt werden, um auf den Virusausbruch zu reagieren (COVID-19).

Setzen Sie mit Achtsamkeit

  • Medizin- und / oder Gesundheitsprodukte
  • Und / oder Produkte, die mit der Virenreaktion verbunden sind oder für diese nützlich sind
    • Beispiele
      • Elemente, die für den Bau / die Aufrüstung / Wartung von Gesundheitseinrichtungen und kritischer Infrastruktur erforderlich sind
      • Inputs und Ausrüstung für die Herstellung von Gesundheitsgütern
      • Industrielle und landwirtschaftliche Instandhaltungsbedarf und Ausrüstung

Deckt nicht ab (gilt nicht für)

  • Ersetzt nicht den aktuellen Ausschlussprozess oder die bereits eingereichten Ausschlussanträge gemäß Abschnitt 301

Einsendung

  • Die Kommentare können unabhängig davon eingereicht werden, ob für das betreffende Produkt eine ausstehende oder abgelehnte Ausschlussanfrage gemäß Abschnitt 301 vorliegt.
  • Das Docket ist derzeit bis zum 25. Juni 2020 verfügbar und kann bei Bedarf von (USTR) erweitert werden.
  • Die (USTR) empfiehlt, dass die Übermittlungen so schnell wie möglich auf das Portal angewendet werden
    • Gegenkommentare oder unterstützende Kommentare können drei Werktage nach der Veröffentlichung auf PORTAL auf der veröffentlichten Ausschlussanfrage veröffentlicht werden.
    • Alle Einsendungen müssen enthalten:
      • Identifizierung des betreffenden Produkts
      • Erklärung oder genau, wie sich das Produkt auf den Reaktionsaufwand bezieht
      • Muss den 10-stelligen harmonisierten Tarif enthalten
      • Muss die Funktionalität, die physikalischen Eigenschaften (Abmessungen, Materialzusammensetzung und andere Merkmale) enthalten.

Über dieses kann auf das Docket zugegriffen werden Link.

Bitte beachten Sie, dass die Zollentlastung nicht nur diesen aktuellen Zeitraum abdeckt, sondern auch auf die Zeit zurückgeht, als die (USTR) den Ausschluss von 2018 gemäß § 301 Handelsgesetz erstmals auferlegte.


Am 31. März 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) zusätzliche Ausschlüsse zu Abschnitt 301 Liste 4 der 300-Milliarden-Dollar-Handelsaktion für Produkte aus China an, die die folgenden Punkte abdecken:

  1. 0505.10.0050
  2. 3926.90.9925 
  3. 6506.10.3045 
  4. 8512.10.2000 
  5. 8528.72.6420 
  6. Abdeckungen aus Kunststoff, die für gewickelte Stellen oder Abgüsse geeignet sind und so eine Schutzversiegelung bilden, um den abgedeckten Bereich beim Duschen oder Baden trocken und frei von Schmutz zu halten (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3926.90.9990).
  7. Beutel aus Kunststoff, wie sie mit manuell betätigten Pillen- oder Tablettenbrechern zum Auffangen der pulverförmigen Medikamente verwendet werden (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3926.90.9990).
  8. Nachfüllbare Kunststoffspender zur Montage an einer senkrechten Wand, die zur Aufbewahrung und Abgabe von Emesis-Sicherheitsbeuteln in medizinischen Einrichtungen verwendet werden (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3926.90.9990)
  9. Sterile Urologie-Abflussbeutel aus Kunststoff, die über eine Urologie-Tischverlängerung passen, mit einer Klappenverlängerung, die eine hygienische Trennung des Patienten von der Tischoberfläche ermöglicht und Flüssigkeiten in und durch einen Filter oben an einem angeschlossenen Abflussschlauch leitet, der zu a führt Sammelbehälter (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3926.90.9990)
  10. Eisbeutel aus Textilmaterialien zur Behandlung von Verletzungen oder Schmerzen, jeweils nachfüllbar (beschrieben in der mathematischen Berichtsnummer 6307.90.9889)
  11. Identifikationsarmbänder aus Textilmaterialien mit jeweils einer leeren Tafel (beschrieben in der mathematischen Berichtsnummer 6307.90.9889)
  12. Vorrichtung zum Tragen am Handgelenk, mit Zeitanzeigefunktionen, wobei jeder Artikel einen Beschleunigungsmesser aufweist und in der Lage ist, Daten anzuzeigen und zu übertragen, die von einem Netzwerk (z. B. einer tragbaren ADP-Einheit, einem LAN oder einem Mobilfunknetz) an ihn gesendet werden (beschrieben in statistischen Berichten Nummer 8517.62.0090)

Diese Ausschlüsse gelten für Waren, die am oder nach dem 1. September 2019 bis zum 1. September 2020 zum Verbrauch eingegeben oder aus einem Lager zur Verwendung entnommen wurden.


Am 20. März 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) zusätzliche Ausschlüsse zu Abschnitt 301 Liste 3 der 200-Milliarden-Dollar-Handelsaktion für Produkte aus China an, die die folgenden Punkte abdecken:

Die Liste besteht aus 177 Werbebuchungen, die zu lang sind, um sie aufzulisten. Einige Artikel sind bestimmte Fische, persönliche Schutzausrüstung, Chemikalien, Autoteile und bestimmte Leiterplatten.

Diese Ausschlüsse gelten für Waren, die am oder nach dem 24. September 2018 bis zum 7. August 2020 zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus einem Lager entnommen wurden.

Den vollständigen Link finden Sie unter dem folgenden Link Ausschlusshinweis von der USTR.


Am 17. März 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) zusätzliche Ausschlüsse zu Abschnitt 301 Liste 4 der 300-Milliarden-Dollar-Handelsaktion für Produkte aus China an, die die folgenden Punkte abdecken:

  1. Bestimmte Schalen aus geformtem Kunststoff unter 3926.90.9990
  2. Einweg-Medizinbecher mit abgestufter Medizin unter 3926.90.9990
  3. Bestimmte Polster aus Schaumkunststoff unter 3926.90.9990
  4. Sterile Einwegvorhänge unter 3926.90.9990
  5. Bestimmte sterile Dekanter unter 3926.90.9990
  6. Kühlpackungen unter 6307.90.9889
  7. Einweg-Schuh- und Stiefelüberzüge aus künstlichen Stoffen unter 6307.90.9889
  8. Bestimmte Augenkompressen unter 6307.90.9889
  9. Bestimmte Gesichtsmasken unter 6307.90.9889
  10. Bestimmte Gelpads unter 6307.90.9889
  11. Bestimmte Hot Packs unter 6307.90.9889
  12. Laparotomieschwämme von 6307.90.9889
  13. Rückhalte- und Sicherheitsgurte für Patienten unter 6307.90.9889
  14. Einweg-Blutdruckmanschetten 6307.90.9889
  15. Medizinische Einwegmasken unter 6307.90.9889
  16. Einweg-Stethoskopabdeckungen unter 6307.90.9889
  17. Gewebte Mullschwämme aus Baumwolle unter 6307.90.9889
  18. Elektromechanischer Schuhüberzugspender unter 8479.89.6500
  19. Schutzartikel unter 9004.90.0000

Diese Ausschlüsse gelten für Waren, die am oder nach dem 1. September 2019 bis zum 1. September 2020 zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus einem Lager entnommen wurden.


Am 12. März 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) zusätzliche Ausschlüsse zu Abschnitt 301 Liste 3 der 200-Milliarden-Dollar-Handelsaktion für Produkte aus China an, die die folgenden Punkte abdecken:

  • Bestimmte wiederverschließbare Plastiksäcke und -beutel unter 3923.21.0030 und 3923.21.0095
  • Bestimmte Kleidungsstücke aus Kunststoff unter 3926.20.9050
  • Bestimmte Einweggummihandschuhe unter 4015.19.1010
  • Bestimmte Vliesstoffe unter 5603.12.0090

Diese Ausschlüsse gemäß Abschnitt 301 gelten für Waren, die am oder nach dem 24. September 2018 bis zum 7. August 2020 zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus einem Lager entnommen wurden.


Am 12. März 2020 kündigte der US-Handelsvertreter (USTR) zusätzliche Ausschlüsse zu Abschnitt 301 Liste 4 der 300-Milliarden-Dollar-Handelsaktion für Produkte aus China an, die die folgenden Punkte abdecken:

  • Schalen aus geformtem Kunststoff mit Clips zum Halten von Führungsdrähten während chirurgischer Eingriffe (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3926.90.9990) 
  • Einweg-Medizinbecher mit abgestufter Medizin (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3926.90.9990) 
  • Polster aus Schaumkunststoff mit Klettverschlüssen, integrierten Armschützern und zusätzlichen Kopfstützen, Körpergurten, Hebebändern, Handgriffen und Gesichtsmasken, wie sie zur Positionierung von Patienten während medizinischer Eingriffe verwendet werden (beschrieben in der statistischen Meldung Nr. 3926.90.9990). XNUMX) 
  • Sterile Einwegvorhänge und -abdeckungen aus Kunststoff zum Schutz des sterilen Feldes in Operationssälen (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3926.90.9990) 
  • Sterile Dekanter aus Polystyrolkunststoffen, die jeweils zur Übertragung von aseptischen Flüssigkeiten oder Medikamenten in und aus sterilen Beuteln, Fläschchen oder Glasbehältern verwendet werden (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 3926.90.9990). 
  • Kühlpackungen, bestehend aus einer Einweg-Kühlpackung für die sofortige endotherme chemische Reaktion in Kombination mit einer textilen Außenverkleidung (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 6307.90.9889).
  • Einweg-Schuh- und Stiefelüberzüge aus Chemiefasergeweben (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 6307.90.9889) 
  • Augenkompressen, die jeweils aus einer mit Silica- oder Gelperlen gefüllten Stoffhülle bestehen, mit oder ohne Klettverschluss (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 6307.90.9889) 
  • Einweg-Gesichtsmasken aus Textilgeweben (beschrieben in der statistischen Berichtsnummer 6307.90.9889)

Diese Ausschlüsse gelten für Waren, die am oder nach dem 1. September 2019 bis zum 1. September 2020 zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus einem Lager entnommen wurden.


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