17. April 2020

Aktualisierte Leitlinien zur Zuteilung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Aktualisierte Leitlinien zur Zuweisung von PSA für persönliche Schutzausrüstung

Am 9. April 2020 gab der Zoll- und Grenzschutz aktualisierte Leitlinien zur Zuweisung bestimmter PSA und medizinischer Ressourcen in Bezug auf COVID-19 heraus, die sich auf N95-Atemschutzgeräte, andere Filter-Atemschutzgeräte, elastomere luftreinigende Atemschutzgeräte, PSA-OP-Masken und PSA-Handschuhe beziehen oder OP-Handschuhe.

Die FEMA hat klargestellt, dass sich ihre Bemühungen auf kommerzielle Mengen konzentrieren, die als Sendungen mit einem Wert von über 2500 USD definiert sind und mehr als 10,000 Einheiten der oben aufgeführten Artikel enthalten.

Die folgenden Ausnahmen für den Export wurden auch im Präsidialmemorandum über die Zuweisung bestimmter knapper oder bedrohter gesundheitlicher und medizinischer Ressourcen für den häuslichen Gebrauch festgelegt: 

Exporte nach Kanada und Mexiko
Exporte an US-Regierungsbehörden und -organisationen
Exporte von US-Wohltätigkeitsorganisationen
Exporte der Industrie für kritische Infrastrukturen zum Schutz ihrer Arbeitnehmer
Exporte von 3M Unternehmen
Express- oder Postversand, der die oben genannten Handelsmengen nicht erfüllt
Transit-Sendungen
Für Sendungen, die exportiert werden und keine der oben aufgeführten Ausnahmen erfüllen, werden Dokumentprüfungen von den jeweiligen Exporthäfen durchgeführt, wenn AES eingereicht wird.

Die vollständige Anleitung ist verfügbar hier.

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