30. Dezember 2022

Beendigung der Benennung von Burkina Faso als begünstigtes afrikanisches Land südlich der Sahara gemäß dem African Growth & Opportunity Act (AGOA) mit Wirkung zum 1. Januar 2023

Beendigung der Benennung von Burkina Faso als begünstigtes afrikanisches Land südlich der Sahara gemäß dem African Growth & Opportunity Act (AGOA) mit Wirkung zum 1. Januar 2023

Diese Nachricht dient dazu, die Handelsgemeinschaft darüber zu informieren, dass Burkina Faso als begünstigtes Land in Subsahara-Afrika gegenüber der AGOA wirksam wird 1. Januar 2023für Präsidentenproklamation vom 23. Dezember 2022. 

Die Länder, die die AGOA-Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen, darunter Fortschritte in Richtung einer freien Marktwirtschaft, Pluralismus, ordnungsgemäße Verfahren nach dem Gesetz und andere Kennzeichen einer demokratischen Gesellschaft, werden auf etwa 5,351 berechtigte Zollnummern für Waren von ausgewiesenen AGOA-Begünstigten aus Subsahara-Afrika von Zöllen befreit Länder. 

Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 werden Anmeldungen für Waren mit Ursprungsland Burkina Faso (BF) und Anspruch auf AGOA (SPI D) Duty-Free-Befreiung verweigert. Dies schließt Waren ein, die am oder nach dem 1. Januar 2023 aus einem Lager entnommen wurden.

Diese Beendigung gilt auch für Textil- und Bekleidungswaren, da BF auch berechtigt ist, bestimmte Textil- und Bekleidungswaren zu exportieren, die als „handgewebte und handgefertigte Artikel“ zu behandeln sind und für eine Zollpräferenzbehandlung gemäß Abschnitt 112(a) des AGOA (Titel I des Trade and Development Act von 2000, Pub. L. Nr. 106-200).

Die folgenden vorläufigen HTSUS-Nummern stehen nicht mehr für Textil- oder Bekleidungsimporte aus BF zur Verfügung:
9802.00.8042; 9819.11.03; 9819.11.06 und 9819.11.30; 9819.11.09; 9819.11.12; 9819.11.15; 9819.11.18; 9819.11.21 oder 9819.11.24 (kurzer Vorrat); 9819.11.27 (Folklore); oder 9819.11.33 (Konfektionsware).

Darüber hinaus müssen alle Post Summary Corrections (PSC) und 19 USC 1514 Protest of Entrys mit Herkunftsland-BF, die die Zollbefreiung von AGOA (D) beantragen, das Eingangsdatum nicht später als den 31. Dezember 2022 haben, um AGOA zollfrei zu erhalten und ab dem 1. Januar 2023 werden PSC-Einträge mit BF aus dem Ursprungsland, die eine AGOA (D)-Zollbefreiung beanspruchen, abgelehnt.

Fragen zu dieser Ausschreibung können an die Trade Agreement Branch unter gerichtet werden FTA@cbp.dhs.gov.

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.

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