25. August 2020

Ökobilanzänderung unter 85 FR 50866

Am 18. August 2020 veröffentlichte die USTR eine Änderung des LCA-Streits (Large Civil Aircraft) in 85 FR 50866, um die Liste der darin enthaltenen Produkte aus der EU oder bestimmten EU-Mitgliedstaaten zu ändern.

Gemäß Anhang 1 der Bekanntmachung des Federal Register hat die USTR beschlossen, die Zusammensetzung der Liste der Nichtflugzeugprodukte zu ändern, für die zusätzliche Zölle gelten. Die Höhe der zusätzlichen Zölle auf Nichtflugzeugprodukte wird bei 25 Prozent bleiben. Darüber hinaus wird der zusätzliche Zoll für bestimmte große zivile Flugzeuge bei 15 Prozent bleiben. Für Waren, die am oder nach dem 12. September 01, 1:2020 Uhr östlicher Sommerzeit zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus dem Lager genommen werden, gelten die zusätzlichen Zölle.

Mit Ausnahme von Produkten, die gemäß 19 CFR 146.43 als „Inlandsstatus“ zugelassen werden können, gilt jedes in Anhang 1 aufgeführte Produkt, das der durch diese Bestimmung auferlegten zusätzlichen Pflicht unterliegt und am in eine US-Außenhandelszone zugelassen wird oder nach 12:01 Uhr östlicher Sommerzeit am 1. September 2020, darf nur unter dem in 19 CFR 146.41 definierten Status „privilegierter ausländischer Status“ zugelassen werden. Solche Produkte unterliegen bei der Zulassung zum Verbrauch Ad-Valorem-Zollsätzen oder quantitativen Beschränkungen im Zusammenhang mit der Einstufung in die geltende HTSUS-Unterposition.

In dieser Tabelle sind die geltenden harmonisierten Tarifnummern, die spezifischen Herkunftsländer, die entsprechende harmonisierte Tarifnummer gemäß Anhang 99 und die zusätzlichen Zollsätze aufgeführt.

Crane Trade Services kann Ihnen helfen, zu verstehen, ob diese neuen Anforderungen für Ihre Produkte gelten. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.

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