25. August 2020
Gemäß Anhang 1 der Bekanntmachung des Federal Register hat die USTR beschlossen, die Zusammensetzung der Liste der Nichtflugzeugprodukte zu ändern, für die zusätzliche Zölle gelten. Die Höhe der zusätzlichen Zölle auf Nichtflugzeugprodukte wird bei 25 Prozent bleiben. Darüber hinaus wird der zusätzliche Zoll für bestimmte große zivile Flugzeuge bei 15 Prozent bleiben. Für Waren, die am oder nach dem 12. September 01, 1:2020 Uhr östlicher Sommerzeit zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus dem Lager genommen werden, gelten die zusätzlichen Zölle.
Mit Ausnahme von Produkten, die gemäß 19 CFR 146.43 als „Inlandsstatus“ zugelassen werden können, gilt jedes in Anhang 1 aufgeführte Produkt, das der durch diese Bestimmung auferlegten zusätzlichen Pflicht unterliegt und am in eine US-Außenhandelszone zugelassen wird oder nach 12:01 Uhr östlicher Sommerzeit am 1. September 2020, darf nur unter dem in 19 CFR 146.41 definierten Status „privilegierter ausländischer Status“ zugelassen werden. Solche Produkte unterliegen bei der Zulassung zum Verbrauch Ad-Valorem-Zollsätzen oder quantitativen Beschränkungen im Zusammenhang mit der Einstufung in die geltende HTSUS-Unterposition.
Crane Trade Services kann Ihnen helfen, zu verstehen, ob diese neuen Anforderungen für Ihre Produkte gelten. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.
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