10. August 2020

Überarbeitung der Exportbeschränkungen für PSA durch Fema

Die FEMA (Federal Emergency Management Agency) hat eine vorübergehende endgültige Regelung angekündigt, mit der die Verordnung verlängert und die Exportbeschränkungen für bestimmte persönliche Schutzausrüstungen (PSA) bis zum 31. Dezember 2020 angepasst werden.

Als Hintergrund veröffentlichte die FEMA eine vorübergehende endgültige Regelung im Bundesregister, die bestimmte PSA und medizinische Geräte für den Hausgebrauch vorsah. Diese Ressourcen konnten ohne bestimmte Bedingungen und die Genehmigung der FEMA nicht aus den USA exportiert werden. 

Bitte beachten Sie die aktualisierten Änderungen an der vorläufigen endgültigen Regel, die Folgendes umfassen:  

  • Chirurgische N-95-Filter-Atemschutzmasken, einschließlich Vorrichtungen, bei denen es sich um Einweg-Atemschutzmasken mit nicht angetriebenen Luftreinigungspartikeln handelt, die zum Abdecken der Nase und des Mundes des Trägers bestimmt sind, um die Exposition des Trägers gegenüber pathogenen biologischen Partikeln in der Luft zu verringern;
  • Chirurgische PSA-Masken, einschließlich Masken, die die Nase und den Mund des Benutzers bedecken und eine physikalische Barriere gegen Flüssigkeiten und Partikelmaterialien darstellen;
  • PSA-Nitrilhandschuhe, insbesondere die unter 21 CFR 880.6250 (Untersuchungshandschuhe) und 878.4460 (Operationshandschuhe) definierten und andere solche Nitrilhandschuhe, die für die gleichen Zwecke bestimmt sind.
  • Chirurgische Kleider der Stufen 3 und 4 und chirurgische Isolationskleider, die alle Anforderungen in ANSI / AAMI PB70 und ASTM F2407 - 06 erfüllen und nach der auf AAMI PB70 basierenden Barriereleistung für chirurgische Kleider klassifiziert sind.

Die Nichteinhaltung dieser Regel ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe von höchstens 10,000 US-Dollar oder einer Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr oder beidem geahndet wird.

n außerdem, wer betrügerisch oder wissentlich aus den USA exportiert oder versucht, Artikel aus den USA zu exportieren, die gegen ein US-amerikanisches Gesetz verstoßen, oder den Transport, die Verschleierung oder den Verkauf von Artikeln aus den USA empfängt, verbirgt, kauft, verkauft oder auf irgendeine Weise erleichtert Solche Waren, Gegenstände oder Gegenstände werden vor der Ausfuhr, wenn sie wissen, dass sie gegen US-Gesetze oder Vorschriften zur Ausfuhr bestimmt sind, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren, einer Geldstrafe oder beidem bestraft, wenn sie verurteilt werden.

Die Regel gilt vom 10. August 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Für Unterstützung bei Produktbestimmungen / Ausnahmen und bei der Erstellung von Bescheinigungsschreiben senden Sie bitte eine E-Mail CWTSConsulting@craneww.com

Die Bekanntmachung des Bundesregisters finden Sie unter hier

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