6. Dezember 2022

Erweiterungen zum Produktausschluss in China

Hinweis auf Produktausschlusserweiterungen: Chinas Gesetze, Richtlinien und Praktiken in Bezug auf Technologietransfer, geistiges Eigentum und Innovation

Diese Mitteilung gibt die Entschlossenheit des US-Handelsbeauftragten bekannt, die 81 COVID-Ausschlüsse um weitere drei Monate bis zum 28. Februar 2023 zu verlängern. Bei allgemeinen Fragen zu dieser Mitteilung wenden Sie sich bitte an Associate General Counsel Philip Butler oder Assistant General Counsel Edward Marcus unter (202) 395-5725. Bei konkreten Fragen zur zollrechtlichen Einreihung oder Umsetzung der Produktausschlüsse wenden Sie sich bitte an traderemedy@cbp.dhs.gov.

Zusatzinformationen


Hintergrund
Am 29. Dezember 2020 kündigte USTR die Verlängerung von 80 Produktausschlüssen für medizinische Versorgung und/oder COVID-Reaktionsprodukte an; weitere Änderungen in Form von 19 Produktausschlüssen, um die Pflichten von Abschnitt 301 von zusätzlichen Produkten für die medizinische Versorgung und/oder COVID-Reaktion zu entfernen; und dass USTR gegebenenfalls weitere Erweiterungen und/oder Modifikationen in Betracht ziehen könnte. Sehen 85 FR 85831.

Diese 99 Ausnahmen wurden später bis zum 30. September 2021 verlängert. 86 FR 13785. Am 27. August 2021 veröffentlichte USTR eine Mitteilung, in der um öffentliche Kommentare dazu gebeten wurde, ob einer dieser Ausschlüsse um bis zu sechs Monate verlängert werden sollte. 86 FR 48280. Um USTR Zeit zu geben, die Kommentare zu prüfen, die es als Antwort auf die Mitteilung vom 27. August erhalten hat, kündigte USTR die vorläufige Verlängerung dieser 99 Ausschlüsse bis zum 14. November 2021 an (86 FR 54011) und einer anschließenden Verlängerung bis zum 30. November 2021. 86 FR63438.

Am 16. November 2021 kündigte USTR die Verlängerung von 81 der COVID-Ausschlüsse um weitere 6 Monate (bis zum 31. Mai 2022) an und dass USTR gegebenenfalls weitere Verlängerungen und/oder Änderungen in Betracht ziehen könnte. 86 FR 63438. Am 3. Juni kündigte USTR eine nachträgliche Verlängerung von 81 der COVID-Ausschlüsse um weitere 6 Monate (bis 30. November 2022) an. 87 FR 33871.

Entschlossenheit, COVID-Ausschlüsse zu verlängern
Angesichts der anhaltenden Bemühungen zur Bekämpfung von COVID hat der US-Handelsbeauftragte festgestellt, dass eine dreimonatige Verlängerung der 3 COVID-bezogenen Produktausschlüsse gerechtfertigt ist. Der Geltungsbereich jedes Ausschlusses wird durch den Geltungsbereich der Unterüberschriften und Produktbeschreibungen des zehnstelligen Harmonisierten Tarifverzeichnisses der Vereinigten Staaten (HTSUS) geregelt, die in US-Anmerkung 81(sss) zu Unterkapitel III von Kapitel 20 des HTSUS festgelegt sind. Der US-Zoll- und Grenzschutz wird Anweisungen zu Einreiseleitlinien und -umsetzungen herausgeben.

ANNEKTIEREN
Der US-Handelsbeauftragte hat beschlossen, alle Ausschlüsse, die zuvor unter der Überschrift 9903.88.66 und den US-Noten 20(sss)(i), 20(sss)(ii), 20(sss)(iii) und 20(sss)( iv) zu Unterkapitel III von Kapitel 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS). Siehe 87 FR 33871 (3. Juni 2022). Die Verlängerung gilt für Waren, die am oder nach 12:01 Uhr Eastern Standard Time am 1. Dezember 2022 und vor 11:59 Uhr Eastern Standard Time am 28. Februar 2023 zum Verbrauch eingegeben oder zum Verbrauch aus dem Lager entnommen werden. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2022 wird die Artikelbeschreibung der Überschrift 9903.88.66 des HTSUS geändert, indem „1. Dezember 2022“ gestrichen und stattdessen „28. Februar 2023“ eingefügt wird.

Crane Trade Services kann Ihnen bei Fragen zu diesem Thema behilflich sein. Für Hilfe wenden Sie sich bitte an CWTSConsulting@craneww.com.

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