7. Juni 2021

USTR kündigt die nächsten Schritte der Untersuchung der Steuern auf digitale Dienste gemäß Abschnitt 301 an

UPDATE: Untersuchung der Steuer auf digitale Dienstleistungen

Am 2. Juni 2021 gab USTR Katherine Tai den Abschluss der einjährigen Untersuchung nach Abschnitt 301 der Digitaldienstleistungssteuer bekannt, die von Österreich, Indien, Italien, Spanien, der Türkei und dem Vereinigten Königreich angenommen wurde. Die endgültige Entscheidung besteht darin, bestimmte Waren aus diesen Herkunftsländern mit zusätzlichen Zöllen zu belegen, während die Zölle für bis zu 180 Tage ausgesetzt werden, um mehr Zeit für den Abschluss multilateraler Verhandlungen zu haben.


USTR kündigt die nächsten Schritte der Untersuchung der Steuern auf digitale Dienste gemäß Abschnitt 301 an

Am 26. März 202 kündigte der US-Handelsvertreter die nächsten Schritte in seinen von Österreich, Indien, Italien, Spanien, der Türkei und dem Vereinigten Königreich verabschiedeten Untersuchungen zu Steuern auf digitale Dienstleistungen (DST) gemäß Abschnitt 301 an. Im Januar 2021 wurde festgestellt, dass diese Länder gemäß Abschnitt 301 vor Gericht gestellt wurden, da sie US-amerikanische Digitalunternehmen diskriminierten, nicht mit den Grundsätzen der internationalen Besteuerung vereinbar waren und US-Unternehmen belasteten. Die USTR führt ein öffentliches Bekanntmachungs- und Kommentierungsverfahren zu möglichen Handelsmaßnahmen durch, um Verfahrensoptionen vor Ablauf der gesetzlichen einjährigen Frist für den Abschluss der Untersuchungen zu erhalten.

Ursprünglich wurden Brasilien, die Tschechische Republik, die Europäische Union und Indonesien in die Untersuchung einbezogen. Da sie die Sommerzeit jedoch weder angenommen noch umgesetzt haben, beendet die USTR diese vier Untersuchungen ohne weitere Verfahren.

Für weitere Informationen zu Untersuchungen gemäß Abschnitt 301 DST verwenden Sie bitte den folgenden Link:https://ustr.gov/about-us/policy-offices/press-office/press-releases/2021/march/ustr-announces-next-steps-section-301-digital-services-taxes-investigations

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Crane Trade Services. Sie sind erreichbar unter CWTSConsulting@craneww.com.


 

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