19. Mai 2021
Die Beschlagnahme war das Ergebnis der Zwangsarbeitsfeststellung gegen die in Malaysia ansässige Top Glove Corporation Bhd. Die Feststellung ergab, dass von Top Glove hergestellte Einweghandschuhe unter Verwendung von Sträflings-, Zwangs- oder Zwangsarbeit hergestellt wurden, einschließlich Schuldknechtschaft und übermäßiger Überstunden , Missbrauch der Lebens- und Arbeitsbedingungen und Aufbewahrung von Ausweispapieren.
Dementsprechend erhielten Hafenbeamte die Befugnis, Handschuhe gemäß den HTS-Unterpositionen 3926.20.1020, 4015.11.0150,4015.19.0510, 4015.19.0550, 4015.19.1010, 4015.19.1050 und 4015.19.5000 zu beschlagnahmen, die ganz oder teilweise von Top hergestellt wurden Handschuh.
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