ERINNERUNG: ICS2 Europas Importkontrollsystem 2 für Lufttransporte

29. September 2023

ERINNERUNG: ICS2-Update

Im Jahr 2023 führte der Zoll der Europäischen Union (EU) das Zollsicherheitsprogramm „Pre-Loading and Pre-Arrival“ mit der Bezeichnung „Import Control System 2“ (ICS2) ein.

ICS2 ist ein automatisierter Einreiseprozess, der für alle Luftfrachtsendungen gilt, die in die EU, Nordirland, Norwegen und die Schweiz eingeführt oder durch diese befördert werden. Und diese Regeln gelten für alle Waren (außer Dokumente), unabhängig vom Wert. 

Zur Erinnerung: Ab dem 1. Oktober 2023 sind die unten aufgeführten erforderlichen Informationen obligatorisch und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und Sperren sind vorhanden. Es sind jedoch Maßnahmen Ihrerseits erforderlich, und wir haben nur zwei Tage bis zur vollständigen Durchsetzung.

Die ICS2-Anforderungen gelten für die Einfuhr oder Durchfuhr von Fracht in die folgenden 27 EU-Länder sowie Nordirland, Norwegen und die Schweiz:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Republik Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei , Slowenien, Spanien und Schweden.

**Hinweis: ICS2 gilt nicht für das Vereinigte Königreich – das Vereinigte Königreich besteht aus England, Schottland, Wales und Nordirland, aber da Nordirland beispielsweise den ICS2-Anforderungen verpflichtet ist, geht die Fracht nach Belfast – der BFS-Flughafen wird in Nordirland angesiedelt ICS2 ausrichten).

ICS2 Zusammenfassung der wichtigsten erforderlichen Datenelemente:

  • EORI: EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification) des Empfängers.
  • Code des Harmonisierten Systems (HS). 6-stellig für jeden auf der Handelsrechnung aufgeführten Artikel.
  • Warenbeschreibung: muss detailliert und präzise sein, damit die Zollbehörden die Waren im Klartext genau identifizieren können.

Was bedeutet das für Sie?

Vor dem Abgang Ihrer Waren, die durch die EU bestimmt sind oder durch sie befördert werden, sind die oben genannten Informationen erforderlich müssen Crane zur Verfügung gestellt werden um Verzögerungen oder Stornierungen der Sendungen zu vermeiden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Crane Global Trade Compliance-Team: globaltradecompliance@craneww.com


VORHERIGES UPDATE

Europas Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) für Luftfrachtsendungen – Kundenberatung

Im Jahr 2023 wird der Zoll der Europäischen Union (EU) ein neues Zollsicherheitsprogramm für die Vorverladung und Vorankunft mit dem Namen Import Control System 2 (ICS2) implementieren. ICS2 ist ein automatisiertes Eingabeverfahren, das für alle Luftfrachtsendungen gilt, die in die EU, Nordirland, Norwegen und die Schweiz importiert oder durch diese transportiert werden. Und diese Regeln gelten für alle Waren (mit Ausnahme von Dokumenten), unabhängig vom Wert.

Luftfahrtunternehmen und Spediteure müssen den EU-Zollbehörden vor dem Abflug am Ursprungsland Vorab-Frachtinformationen vorlegen. Informationen vor der Ankunft, einschließlich aller Details der Frachtreise, werden ebenfalls in ICS2 übertragen.

Die Sendungsdetails der Vorlade- und Vorankunftsmeldungen sind Teil der summarischen Eingangsanmeldung (ENS). Um die reibungslose Umsetzung dieser neuen Verordnung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die neuen Datenelemente für jede bei Crane Worldwide Logistics gebuchte Sendung vor dem Abflug bereitzustellen. 

Ab 1, es wird sein Alle Tauchgäste müssen eine Tauchversicherung vorweisen, folgende Daten vor der Vorverladung für den Export bereitzustellen:

  1. Name, Adresse, Telefon, E-Mail des Versenders.
  2. Name, Adresse, Telefon, E-Mail des Empfängers.
  3. Registrierungs- und Identifizierungsnummer des Wirtschaftsbeteiligten (EORI) des Empfängers; Die EORI-Nummer gilt für Unternehmen, die Waren in die oder aus der EU ein- oder ausführen. 
  4. Frachtbeschreibung, einschließlich des 6-stelligen Codes des Harmonisierten Systems (HS) für jede Einzelposition innerhalb der Sendung.
  5. Gesamtmenge und Gewicht.


Bei der Annahme von Daten in das EU-Zollsystem werden die untenstehenden Daten analysiert und eine Rückmeldung mit Genehmigung oder einer zusätzlichen Aktion erhalten. 

  • Zum Laden zugelassen
  • Informationsanfrage (RFI)
  • Anfrage zum Screening (RFS)
  • Nicht laden

Die Nichteinhaltung führt zu Folgendem:

  • Sanktionen gegen Fluggesellschaften, einschließlich Geldstrafen.
  • Fracht hält an der Grenze.
  • Eine Zollabfertigung wird nicht gewährt.
  • Zusätzliche und unnötige Eingriffe (Prüfungen, zusätzliche Kontrollen…)
  • Ablehnung minderwertiger Deklarationen (unvollständig, abgekürzt etc.) 

Was bedeutet das für dich?

Vor dem Abgang Ihrer Waren, die durch die EU bestimmt sind oder durch sie befördert werden, sind die oben genannten Informationen erforderlich müssen Crane zur Verfügung gestellt werden um Verzögerungen oder Stornierungen der Sendungen zu vermeiden.

Was passiert, wenn die Pflichtangaben vor Reiseantritt nicht eingehen?

Fracht wird nicht versendet. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an unser Global Trade Compliance (GTC)-Team: globaltradecompliance@craneww.com

Weitere Informationen zu ICS2-Zeitplänen finden Sie hier hier

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